Am 1. August 2022 wird der Eingruppierungserlass für angestellte Lehrkräfte durch eine tarifvertragliche Regelung abgelöst. Dafür hat die GEW lange gekämpft. Endlich bekommt auch Hessen eine Entgeltordnung für Lehrkräfte und sozialpädagogische Beschäftigte in der Unterrichtsunterstützung. Viel Druck war nötig, bis die Landesregierung Verhandlungen aufgenommen hat. Danach haben wir über ein Jahr lang mit dem Innenministerium und dem Kultusministerium verhandelt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, denn die Mehrheit der über 11.000 Tarifbeschäftigten im Schuldienst wird von der neuen Entgeltordnung profitieren. Sicher, wir konnten uns nicht in allen Punkten im ersten Anlauf durchsetzen. Aber die Regelung in einem Tarifvertrag bietet in jeder Tarifrunde die Möglichkeit, einzelne Fragen erneut auf den Verhandlungstisch zu packen.
Der Tarifvertrag regelt auf 76 Seiten die Eingruppierung der Beschäftigten je nach Ausbildung, Schulform und Tätigkeit. Wir informieren in dieser HLZ auf den Seiten 34 bis 37, auf unserer Homepage und in Veranstaltungen der GEW vor Ort über die Verbesserungen, die wir durchsetzen konnten:
- TV-H-Kräfte mit dem Lehramt für Grundschulen werden nicht mehr nach E11 bezahlt, sondern entsprechend der Beamtenbesoldung nach E12. Diese „Paralleltabelle“ soll auch dann gelten, wenn unsere Forderung, Grundschullehrkräfte im Beamtenverhältnis nach A13 zu besolden, durchgesetzt ist.
- Dass angestellte Lehrkräfte an Förderschulen, Realschulen oder Gesamtschulen niedriger eingruppiert werden als an Gymnasien und Berufsschulen, ist der GEW schon lang ein Dorn im Auge. Die neue Entgeltordnung sieht Anpassungszulagen vor, die direkt oder schrittweise zu einer gleichen Bezahlung führen.
- Für die meisten Lehramtsstudierenden gibt es eine Verbesserung um mindestens eine Entgeltgruppe.
- An hessischen Schulen unterrichten Kolleginnen und Kollegen ohne Lehramt, die seit vielen Jahren alle Aufgaben von Lehrkräften erledigen und trotz Erfahrung, Bewährung und Fortbildung in den Entgeltgruppen 5 oder 6 eingefroren waren. Ein „Kaskadenaufstieg“ bietet jetzt die Möglichkeit, um bis zu vier Gehaltsgruppen aufzusteigen.
- Auch für Erzieherinnen, Erzieher und Gesundheitsfachkräfte, die als UBUS-Kräfte an Schulen arbeiten, konnten wir Verbesserungen erreichen. Mit der Einrichtung von Koordinierungsstellen gibt es jetzt auch für UBUS-Kräfte eine Möglichkeit zum Aufstieg nach E11. Für die Aufstockung der Zahl der Stellen müssen wir in den nächsten Tarifrunden mit der Unterstützung der Beschäftigten kämpfen.
Ein Erfolg der GEW in der Tarifrunde 2019 schlägt jetzt doppelt zu Buche: Die stufengleiche Höhergruppierung führt dazu, dass Beschäftigte bei einer Höhergruppierung nicht nur in der betragsmäßig entsprechenden Stufe anfangen, sondern in jedem Fall die bisherige Stufe beibehalten wird. Das sorgt dann für wirkliche Lohnzuwächse!
Verbesserungen gibt es für viele, aber nicht für alle. In wenigen Einzelfällen könnte die Anwendung der neuen Entgeltordnung zu Verschlechterungen führen. Deshalb muss für die Umstellung eines laufenden Vertrags ein Antrag gestellt werden. Jede genehmigte Höhergruppierung, die im Lauf der Antragsfrist von 1.8.2022 bis zum 31.7.2023 beantragt wurde, gilt rückwirkend zum 1.8.2022.
Derzeit schult die GEW ihre ehrenamtlichen Rechtsberaterinnen und Rechtsberater, damit sie in den nächsten Monaten kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die individuelle Beratung der GEW-Mitglieder bei der Formulierung der Anträge sind. Die neue Entgeltordnung zeigt einmal mehr, dass sich Beharrlichkeit und GEWerkschaftliche Arbeit auszahlen. Gemeinsam mit euch werden wir diese gute Grundlage weiter ausbauen!