Mitte Dezember haben die DGB Gewerkschaften ihre Forderungen zur Tarif- und Besoldungsrunde 2017 mit dem Land Hessen festgelegt. Die Entgelte der Beschäftigten sollen um insgesamt 6 Prozent – bei einer Laufzeit von 12 Monaten – angehoben werden. Wichtig dabei für Mitglieder der GEW: In diesem Rahmen soll in den Entgeltgruppen 9 bis 15 endlich eine 6. Erfahrungsstufe eingefügt werden.
Die Stufe 6 ab EG 9 gibt es bisher zwar bei den Kommunen, nicht jedoch in den Länder-Tarifverträgen. Als Ausgleich für diese Erweiterung soll 2017 auch ein Mindest- oder Sockelbetrag vereinbart werden. Davon wiederum profitieren vor allem die Beschäftigten bis Entgeltgruppe 8. Dieselben Forderungen stellen die Gewerkschaften auch gegenüber den anderen Bundesländer (Tarifgemeinschaft deutscher Länder –TdL).
Der gesamte an Innenminister Peter Beuth übermittelte Katalog umfasst folgende Punkte:
- Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von 6 Prozent unter Einbeziehung einer sozialen Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages und der Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15.
- In diesem Zusammenhang verlangen die Gewerkschaften auch die „stufengleiche Höhergruppierung“.
- Monatlich 90 Euro mehr für Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Auszubildende.
- Die Laufzeit der Entgeltverbesserungen soll 12 Monate betragen.
- Ausschluss sachgrundloser Befristungen. Zusätzlich wird das Land aufgefordert, mit den Gewerkschaften Vereinbarungen zu treffen, die die Einschränkung des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge, insbesondere im Hochschulbereich, und die Weiterentwicklung der Vereinbarung aus der Tarifrunde 2015 im Schulbereich zum Ziel haben.
- Verbindliche Übernahmeregelung für Auszubildende, Erhöhung des Urlaubsanspruchs für Auszubildende auf 30 Arbeitstage.
- Angleichung der Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst des Landes an die der Kommunen.
- Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes und der Kommunen. In diesem Rahmen wird auch eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche vorgenommen.
Klar ist, dass für Beschäftigte in der so genannten „kleinen“ EG 9, für die bisher in der Stufe 4 Schluss ist, eine Anpassung erfolgen muss, wenn die Stufe 6 für die EG 9 bis 15 vereinbart wird.
Termine
Die Tarif- und Besoldungsrunde mit den Bundesländern ist 2017 sehr früh terminiert. Die erste Verhandlungsrunde mit dem Land Hessen findet bereits am 27. Januar 2017 statt. Zur letzten bisher vereinbarten Runde im südhessischen Dietzenbach treffen sich beide Seiten am 2. und 3. März 2017.
Die vorläufig abschließende Spitzenrunde mit dem Arbeitgeberverband der anderen Bundesländer (TdL) ist für den 16. bis 17. Februar 2017 anberaumt. In der Vergangenheit kam es vor dieser oftmals entscheidenden Runde zu Arbeitsniederlegungen in den Bundesländern.
TU Darmstadt und Goethe-Universität Frankfurt
Die TU Darmstadt ist tarifrechtlich selbstständig, daher sind an der südhessischen Hochschule gesonderte Tarifverhandlungen über die Gehaltsentwicklung zu führen.
Für die ebenfalls tariflich selbständige Goethe-Universität Frankfurt gilt zwar hinsichtlich der Einkommensentwicklung ein „Automatismus“ mit Bezug auf das Ergebnis in Hessen. Aber in Hinblick auf andere Gegenstände werden die Gewerkschaften eigenständige Tarifverhandlungen an der Frankfurter Hochschule führen. Das gilt zum Beispiel für die Reduktion der Befristungspraxis. An der Goethe-Universität fordern die Gewerkschaften darüber hinaus die Vereinbarung von tarifvertraglichen Regelungen für Hilfskräfte.