Die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1000 Euro wird für die verbeamteten Lehrkräfte im Feburar ausgezahlt. Für die Tarifbeschäftigten wird sie in zwei Schritten ausgezahlt, jeweils in Höhe von 500 Euro. Die erste Auszahlung kam mit den Bezügen für Dezember 2021 (also Ende Dezember) und die zweite Auszahlung kommt mit den Bezügen für März 2022 (Ende März). Die aktiven Beamtinnen und Beamten erhalten die Corona-Sonderzahlung, sofern ein Anspruch besteht, mit den Bezügen für Februar 2022 in einer einzigen Zahlung in Höhe von 1000 Euro, also gut einen Monat nach der ersten Teilzahlung für die Tarifbeschäftigten. Teilzeitkräfte bekommen eine anteilige Auszahlung überwiesen.
Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Vorbereitungsdienst, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-H erhalten eine Corona-Sonderzahlung von insgesamt 500 Euro (Tarifbereich: zweimal 250 Euro).
Anspruchsvoraussetzung für die erste Zahlung bei Tarifbeschäftigten bzw. bei Beamtinnen und Beamten für 50 Prozent der Corona-Sonderzahlung ist, dass ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis am 15. Oktober 2021 bestand und dass im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Oktober 2021 an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Entgelt/Bezüge aus dem Dienstverhältnis bestand. Anspruchsvoraussetzung für die zweite Zahlung bei Tarifbeschäftigten bzw. bei Beamtinnen und Beamten für weitere 50 Prozent der Corona-Sonderzahlung ist, dass ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis am 15. Januar 2022 bestand und dass im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2022 an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Entgelt/Bezüge aus dem Dienstverhältnis bestand.
Bei Teilzeitbeschäftigten ist die Teilzeitquote am 15. Oktober 2021 bzw. am 15. Januar 2022 entscheidend.