Kommunale Coronaprämie auch bei Altersteilzeit

Keine anteilige Coronaprämie im Dezember erhalten? Dann Antrag bis Juni stellen.

Im Tarifabschluss vom Oktober 2020 mit Bund und Kommunen wurde anstelle einer Lohnerhöhung für 2020 eine sogenannte Coronaprämie vereinbart. Das ist eine Einmalzahlung, für die die Beschäftigten die Steuer- und Abgabenfreiheit nutzen können, die der Gesetzgeber aus Anlass von Corona geschaffen hat.

Die kommunalen Arbeitgeber meinen nun, dass diese Coronaprämie Beschäftigten, die bereits in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ (Blockmodell) sind, nicht zustehen würde. Die Gewerkschaften vertreten hingegen die Auffassung, dass auch ATZ’ler in der Freistellungsphase entsprechend ihrem Entgeltanspruch die Hälfte der Coronaprämie bekommen müssen.

Kommunale Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, die im Dezember keine anteilige Coronaprämie (also je nach Entgeltgruppe 150, 200 oder 300 Euro) zusätzlich zum Entgelt erhalten haben, sollten daher die Zahlung der Coronaprämie bis Ende Juni 2021 schriftlich bei ihrem Arbeitgeber geltend machen.

Sollten hierzu Fragen entstehen, können sich Mitglieder der GEW Hessen an die Landesgeschäftsstelle wenden.

Weitere Informationen des GEW Hauptvorstand: https://www.gew.de/tarif/tvoed/

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