Die gewerkschaftliche Tarifkommission für die ASB Lehrerkooperative hat am Donnerstag, den 6. Oktober 2016 der Tarifeinigung zu einer Einmalzahlung einstimmig zugestimmt. Damit ist von Seiten der GEW und ver.di der Weg frei, das am 28. September 2016 erzielte Verhandlungsergebnis zu einer Einmalzahlung umzusetzen. Das letzte Wort des Arbeitgebers steht allerdings noch aus. Die Erklärungsfrist endet am 14. Oktober 2016.
Die Einigung sieht Folgendes vor:
- Die Beschäftigten der ASB Lehrerkooperative erhalten für die Monate Februar bis August 2016 eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 735 Euro brutto. „Pauschal“ bedeutet, dass die Höhe der Zahlung unabhängig von der jeweiligen Gehaltsgruppe ist. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen Betrag, der ihrem Arbeitszeitanteil im Verhältnis zu einem/r Vollzeitbeschäftigten entspricht.
- Wenn nicht in jedem Monat von Februar bis August Gehalt bezogen wurde, dann wird der Gesamtbetrag der Einmalzahlung für die sieben Monate um ein Siebtel für jeden Monat gekürzt, in dem kein Gehalt geflossen ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach dem 28. Februar 2016 begonnen hat oder wenn es vor August 2016 endete.
- Jahrespraktikanten und -praktikantinnen (Anerkennungsjahr) erhalten für die Monate von Februar bis August eine Einmalzahlung von 210 Euro. Diejenigen unter ihnen, die nach ihrem Praktikum in ein Arbeitsverhältnis zur ASB Lehrerkooperative gewechselt sind (das war meist am 1. September der Fall), haben Anspruch auf eine Einmalzahlung unter den oben genannten Bedingungen in Höhe von 735 Euro brutto.
- Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis (oder Praktikantenverhältnis) zwischen dem 1. Februar und dem 1. September endete, erhalten die Einmalzahlung nicht automatisch. Sie müssen bis spätestens 30. November 2016 einen Antrag auf Auszahlung stellen.
- Die Einmalzahlung wird mit dem Gehalt für Oktober gezahlt.
Mit dieser Einigung haben die Tarifvertragsparteien eine Zwischenlösung bei der Gehaltsfrage für den Zeitraum von Februar 2016 – der letzte Tarifvertrag zum Einkommen lief bis Januar 2016 – bis August 2016 geschaffen.
Wie es bei der Einkommensentwicklung ab September 2016 weitergeht, ist zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber nach wie vor heftig umstritten. Das gilt auch für die Frage der zukünftigen Eingruppierung und für Teile der sonstigen Arbeitsbedingungen.
Deshalb: Alle Beschäftigten der ASB Lehrerkooperative, die nicht Mitglied der Gewerkschaften GEW oder ver.di sind, sind aufgefordert, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Denn alle Beschäftigten müssen wissen, dass die Tarifeinigung zur Einmalzahlungen nur ein Zwischenschritt ist.
Von wesentlich größerer Bedeutung ist, dass wir auf Dauer ein Gehaltsniveau bei der ASB Lehrerkooperative sichern, das dem in städtischen Einrichtungen entspricht, wo nach TVöD bezahlt wird. Das ist eine große Herausforderung, die nur zu bewältigen ist, wenn die Beschäftigten deutlich machen, dass sie hinter ihren Gewerkschaften stehen.
Die Tarifverhandlungen werden im November und Dezember fortgesetzt.