Amtsangemessene Alimentation 2021 - Anträge bis 31.12.2021 stellen

Für Beamtinnen und Beamte, Pensionärinnen und Pensionäre

Amtsangemessene Besoldung

Seit 2016 raten wir unseren Mitgliedern, Anträge zu stellen. Nach der Nullrunde 2015 und der nur 1-prozentigen Erhöhung im Jahr 2016 hat die GEW Hessen ihren Mitgliedern jährlich „zur Weihnachtszeit“ empfohlen, Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen. Da die gerichtlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, sollten diejenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies nachholen. Denn die mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 veränderten Maßstäbe der amtsangemessenen Alimentation erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Besoldung in Hessen sich letztlich vor Gericht als zu niedrig erweist.

Beamtinnen und Beamte, die in der Vergangenheit den Antrag bereits gestellt haben, müssen nach Aussage des Hessischen Innenministeriums von November 2017 und der Hessischen Bezügestelle keinen neuen Antrag stellen.

Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern

Hier wird bereits seit Jahrzehnten über die korrekte Höhe gestritten. Nachdem in der Vergangenheit auch in Hessen zahlreiche Klageverfahren geführt wurden, wurde der Zuschlag Mitte des vergangenen Jahrzehnts deutlich erhöht. Dennoch haben unsere Berechnungen ergeben, dass der durch das Bundesverfassungsgericht ebenfalls in einer Entscheidung vom 4. Mai 2020 definierte „Mehrbedarf für kinderreiche Familien“ auch in Hessen durch den kindbezogenen Familienzuschlag nicht abgedeckt sein dürfte. Auch hier müssen die Anträge nach heutigem Stand nicht in jedem Jahr erneut gestellt werden.

Anträge

Die Anträge für das Jahr 2021 müssen bis spätestens am 31. Dezember 2021 bei der Behörde eingehen.

Amtsangemessene Besoldung allgemein

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Besoldung 2021 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Besoldung 2021_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel:

„Versorgung“ | Besoldung 2021 Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand


Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern

Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:

„Aktive“ | Familienzuschlag 2021 Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:

Familienzuschlag 2021_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag der Hessischen Bezügestelle in Wiesbaden:

„Versorgung“ | Familienzuschlag 2021_Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand

In unseren Musteranträgen ist die Aufforderung an die Behörde enthalten, nicht nur den Eingang des Antrags zu bestätigen, sondern auch „den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu erklären. Nach derzeitigem Stand wird diese Erklärung nicht abgegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht erforderlich, derzeit auf diesen Verzicht zu bestehen.