Wahlleistungen nur noch bei Eigenbeitrag beihilfefähig

Beihilfe 2015

Vom Regierungspräsidium Kassel wurden in den letzten Tagen Schreiben an die beihilfeberechtigten Kolleginnen und Kollegen versandt, in denen diese über die schon länger von der Landesregierung angekündigte Änderung der Beihilfe in Bezug auf die Wahlleistungen informiert wird.

Die Wahlleistungen im Krankenhaus (Zweibettzimmer, Chefarztbehandlungen und „medizinische Extras" wie erweiterte Laborleistungen) von der Zahlung einer regelmäßigen Eigenbeteiligung abhängig gemacht werden. Damit ist die zumindest noch im Dezember 2014 geplante ersatzlose Streichung vom Tisch.

Der Eigenanteil beträgt für jede beihilfeberechtigte Person einschließlich der berücksichtigungsfähigen Angehörigen 18,90 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt auch für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte und Beamtinnen und Beamten im Ruhestand. Wer beurlaubt oder in Elternzeit ist, ist von der Zahlung befreit.

Dass eine solche Regelung in einer Beihilfeverordnung aufgenommen werden kann, wurde bereits höchstrichterlich bestätigt.

Kolleginnen und Kollegen, die zurzeit beihilfeberechtigt sind, haben bis zum 31. Januar 2016 Zeit, um zu erklären, dass sie gegen Zahlung des Betrags von 18,90 Euro die Beihilfefähigkeit der Wahlleistung beibehalten möchten.

Die Erklärung muss bis zum 31. Januar 2016 bei der Beihilfestelle eingehen. Dafür muss das durch die Beihilfestelle übersandte Formular mit dem übersandten Freiumschlag verwendet werden. Es dürfen keine Zusätze angebracht und keine sonstigen Unterlagen mit geschickt werden.
Die Beihilfestelle wird keine Eingangsbestätigungen versenden. Daher erscheint es nur folgerichtig, dass nach Auskunft der Hotline der Beihilfestelle in den Fällen, in denen die Erklärung nicht bei der Beihilfestelle eingeht, großzügig verfahren werden soll. Wer will, kann den Brief auch per Einschreiben schicken.

Weiteres zur neuen Beihilfeverordnung im Mitgliederbereich

Das Regierungspräsidium stellt im Internet neben dem Schreiben an die Beihilfeberechtigten auch eine Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Verfügung:

https://rp-kassel.hessen.de

Der DGB kritisierte in seinen Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen, dass diese Neuregelung Teil von Gesamtkürzungen in Höhe von 500 Millionen Euro zu Lasten der Beamten ist. Der Eigenbeitrag werde bis zu 37 Millionen Euro erbringen und damit noch über die geplanten 20 Millionen Euro hinausgehen.

Stellungnahme DGB vom 23. Februar 2015
Stellungnahme DGB vom 3. September 2015

Versuche, die Beihilfe zu kürzen, gibt es - von verschiedenen CDU-geführten Landesregierungen initiiert - seit 2011. Mit verschiedensten Aktionen haben GEW und die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes immer wieder dagegen mobil gemacht. Die Beihilfe-Kürzung der schwarz-grünen Koalition wurde im Koalitionsvertrag in ein Gesamtkürzungspaket im Bereich Personal eingereiht, das angeblich dazu dienen soll, die so genannte "schwarze Null" im Haushalt zu erreichen. Gegen diese Kürzungspläne haben die DGB Gewerkschaften in den letzten 12 Monaten eine Vielzahl von Aktionen gestartet (u.a. Demonstrationen in Kassel und Wiesbaden, Streik der Beamten und Beamtinnen im Juni). Da das schwarz-grüne Kürzungspaket auch in den nächsten Jahren weiter umgesetzt werden soll, werden GEW und die anderen DGB Gewerkschaften auch weiterhin politischen Druck machen.