Der Hessische Landtag hat am 16. Februar das Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 und 2024 beschlossen. Es gab keine Änderungen zum durch die Fraktionen der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf.
Der Hessische Landtag hat am 16. Februar das Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 und 2024 beschlossen. Es gab keine Änderungen zum durch die Fraktionen der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf.