Zeitgemäße demokratische Mitbestimmung für hessische Personalräte!

Entwurf der Landesregierung enttäuscht.

Offener Brief im Anhang

Der vorliegende Entwurf der Landesregierung für das Hessische Personalvertretungsgesetz enttäuscht. Die dringend notwendigen Verbesserungen für die Personalvertretungsarbeit sind nicht im Gesetzentwurf enthalten. Der Entwurf geht an den Erfordernissen einer zeitgemäßen demokratischen Mitbestimmung vorbei!
 
Notwendig sind:
  • Die Mitbestimmung der Personalräte in allen sozialen, personellen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten.
  • Verbindliche Entscheidungen bei Einigungsstellenverfahren – Streichung des Letztentscheidungsrechts des Dienstherrn sowie von Regelungen, die wirksame Mitbestimmung verhindern.
  • Demokratische Beteiligung, Schutz und Vertretung aller Beschäftigten durch Personalräte – für studentische Beschäftigte an der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind und für kurzfristig Beschäftigte, das Wahlrecht für alle an Schulen Beschäftigten sowie die Schließung von Mitbestimmungslücken bei künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen.
  • Die Entlastung von Personalräten ohne volle Freistellungen, durch verbesserte, klare gesetzliche Regelungen, insbesondere für örtliche Personalräte an Schulen und in Kommunen.
     

Stattdessen scheint Misstrauen gegen und Geringschätzung von Personalvertretungsarbeit Triebfeder vieler Änderungen zu sein. Durch kleine, vordergründig redaktionelle Änderungen wird die innerbetriebliche Demokratie weiter beschränkt.
 

Zeichen Sie den Offenen Brief und senden Sie mit uns ein Zeichen, dass der Entwurf für das Hessische Personalvertretungsgesetz grundsätzlich überarbeitet werden muss.


Zum Vorgehen:

Laden Sie sich den Offenen Brief herunter. Füllen Sie die Leerfelder aus und speichern das Dokument auf ihrem Gerät. Anschließend schicken Sie bitte das ausgefüllte Dokument bis zum 15. November 2022 an offenerbrief@gew-hessen.de