Versorgung – Anhörung des RP Kassel

Ruhegehaltssatz für Beamtinnen und Beamte

Das Regierungspräsidium Kassel – Versorgungsdezernat – schreibt in letzter Zeit einige Beamtinnen und Beamte im Ruhestand an, deren Ruhegehaltssatz („Prozente“) fehlerhaft berechnet wurde. Berechnet wurde ein Ruhegehaltssatz nach einer Regelung, die nur für Beamtinnen und Beamte gilt, die am 31. Dezember 1991 bereits in das Beamtenverhältnis ernannt waren. Die Betroffenen waren an diesem Tag aber als angestellte Lehrkräfte beschäftigt.

Eine Änderung des Ruhegehaltssatzes für die Vergangenheit kommt aus unserer Sicht aus Vertrauensschutzgründen nicht in Betracht. Dennoch fordert das Regierungspräsidium zu einer entsprechenden Stellungnahme auf. Mitglieder der GEW, die hierfür Unterstützung möchten, können sich an die Landesrechtsstelle wenden.

Eine Änderung für die Zukunft wird in den meisten Fällen nicht zu verhindern sein, muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Wer nicht vom Regierungspräsidium in dieser Sache angeschrieben wird, muss nichts unternehmen.