Reisekosten Klassenfahrt

Stand Februar 2019

Wir hatten bereits darüber informiert, dass das Bundesverwaltungsgericht den Reisekostenverzicht „kassiert“ hat. Leider liegt noch immer keine Urteilsbegründung vor.  Auch gibt es keine Neuigkeiten zum endgültigen „Wandererlass“, der derzeit im HKM überarbeitet wird. Weiter ist ein zweites Verfahren ist vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Höhe der zu erstattenden Reisekosten anhängig.

Die GEW Hessen führt aktuell Verfahren zur unvollständigen Übernahme von Reisekosten. Die Verfahren befinden sich derzeit in der ersten Instanz, also vor Verwaltungsgerichten.

Unseren Mitgliedern empfehlen wir, bei zukünftigen Klassenfahrten die tatsächlich entstandenen Reisekosten, insbesondere die Übernachtungskosten sowie die Fahrtkosten geltend zu machen und nicht nur die Pauschalen.

Für auf diese Art und Weise gestellten Anträge auf Erstattung von Reisekosten sind im Mitgliederbereich Widerspruchsformulare gegen die Reisekostenerstattung bei einer Klassenfahrt hinterlegt. Wir empfehlen, den Widerspruch mit dem Antrag zu verbinden, das Verfahren ruhend zu stellen bis der neue „Wandererlass“ veröffentlicht wird.