Pflichtstundenverordnung 2017

Zum 1. August tritt eine neue Pflichtstundenverordnung in Kraft.

Die Landesregierung kommt damit – wenn auch nur in Teilen – dem für den Schulbereich maßgeblich durch die GEW erzeugten gewerkschaftlichen Druck nach, dem gestiegenen Arbeitsaufwand und den Arbeitsbelastungen der Lehrkräfte unverzüglich durch eine Verringerung der Arbeitszeit zu begegnen und den Abstand von der tariflichen Arbeitszeit mindestens schrittweise zu minimieren. 

Für alle Beamtinnen und Beamten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs wird die regelmäßige Arbeitszeit von 42 auf 41 Zeitstunden reduziert. Für Beamtinnen und Beamte bis 60 bleibt es bei 41 und ab 60 bei 40 Zeitstunden. Für Lehrkräfte bis 50 wird die regelmäßige Pflichtstundenzahl entsprechend um eine halbe Stunde reduziert. Für Lehrkräfte nach Vollendung des 50. Lebensjahres gibt es wie für alle anderen Beamtinnen und Beamten keine Änderung. 

Weiterhin werden die Regelungen zum Lebensarbeitszeitkonto ausgeweitet. Zukünftig erfolgt die Gutschrift für die 41. Zeitstunde nicht mehr bis zum 50. Lebensjahr, sondern bis zum 60. Lebensjahr. Dass die Landesregierung verkündet, dass dadurch „faktisch die 40-Stunden-Woche“ eingeführt werde, ist wahltaktisch nachvollziehbar, aber rechtlich falsch. 

Wir möchten in dieser Information über die Neuregelungen informieren. Im Übrigen haben wir unsere allgemeine Information aus der Landesrechtsstelle zu den „Pflichtstunden der Lehrkräfte“ den neuen Regelungen angepasst.

Info "Pflichtstundenverordnung 2017" gesamt