Pflichtstundenverordnung

Stellungnahme der GEW Hessen zum Entwurf einer Neufassung

Allgemeines

Die Haushaltspolitik der Hessischen Landesregierung ist seit vielen Jahren durch einen primär auf der Ausgabenseite ansetzenden Konsolidierungskurs geprägt. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Einführung der Schuldenbremse mit ihren daraus folgenden negativen Konsequenzen für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und die so genannte „Operation Sichere Zukunft“ aus dem Jahr 2003:

Ausgehend von dem seinerzeit aufgestellten Haushalt für das Jahr 2004 wurden Kürzungen in Höhe von gut einer Milliarde Euro beschlossen. Kernpunkte des Spar- und Kürzungsprogramms waren Arbeitszeitverlängerungen, um auf dieser Basis einen Personalabbau auf den Weg zu bringen, sowie Kürzungen bei den Landessubventionen und bei den freiwilligen Leistungen.

Die Arbeitszeitverlängerung von 38,5 Stunden auf 40 bis 42 Stunden war eine der zentralen Maßnahmen:

Beamtinnen und Beamte arbeiten seit der „Operation Sichere Zukunft“ bis zur Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres 42 Stunden, ab Beginn des einundfünfzigsten bis zur Vollendung des sechzigsten Lebensjahres 41 Stunden und ab Beginn des einundsechzigsten Lebensjahres 40 Stunden. Hessen liegt mit dieser Arbeitszeitregelung an der Spitze im Vergleich aller Bundesländer – in über der Hälfte der Länder liegt die Arbeitszeit bei 40 Stunden für alle Altersstufen.

Die Pflichtstundenverordnung für Lehrkräfte sieht seit dieser Zeit in Hessen eine wöchentliche Pflichtstundenzahl zwischen 29 Stunden an Grund- (mit Lehramt) und 25 Stunden an Berufsschulen vor. Hessen ist mithin ein herausragend unattraktiver öffentlicher Arbeitgeber, was neben der Arbeitszeit auch auf der Besoldungspolitik der aktuell amtierenden schwarz-grünen Landesregierung beruht.

Diese Politik – hiervor haben alle DGB-Gewerkschaften in Hessen immer wieder gewarnt – bedingt unweigerlich einen Fachkräftemangel

Hessenweit gibt es in den Schulen immer größere Probleme, ausgebildete Lehrkräfte – besonders für Grund- und Förderschulen sowie Berufsbildende Schulen – zu finden. Ursächlich verantwortlich hierfür ist zum einen die hohe Arbeitsdichte in Hessen sowie die übermäßig lange Wochenarbeitszeit.

Zentrale Forderung

Vor diesem Hintergrund war es immer eine zentrale Forderung der hessischen Gewerkschaften und mit Blick auf den Schulbereich insbesondere der GEW, den gestiegenen Arbeitsaufwand und den Arbeitsbelastungen im Landesdienst unverzüglich durch eine Verringerung der Arbeitszeit zu begegnen.

Die Reduzierung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bis zur Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres im Rahmen der neuen Hessischen Arbeitszeitverordnung auf 41 Stunden sowie die Verkürzung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte sowie von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen um eine halbe Stunde ist vor diesem Hintergrund als Schritt in die richtige Richtung zu bezeichnen – dieser Schritt fällt aber zu kurz aus.

Die GEW fordert die Übernahme des Tarifergebnisses von 2009 und damit die Reduzierung der Arbeitszeit auf maximal 40 Stunden pro Woche für die Beamtinnen und Beamten sowie um mindestens eine Pflichtstunde für die Lehrkräfte und die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, um die immer schlechter ausfallenden Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst in Hessen zu verbessern.

Laut Frankfurter Rundschau vom 24. März sagte Innenminister Beuth in der Landtagsdebatte am Vortag, Hessen senke die Arbeitszeit „faktisch“ von einer 42- auf eine 40-Stunden-Woche. Zwar verringere das Land die Arbeitszeit zum 1. August formal lediglich auf 41 Stunden. Davon werde jedoch eine Stunde auf einem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben, erläuterte Beuth.

Diese Interpretation ist zurückzuweisen: Beim Lebensarbeitszeitkonto handelt es sich um ein „Zwangslebensarbeitszeitkonto“ und die 41. Wochenstunde ist keine „Kann-Regelung“. Insofern ist es irreführend und falsch von einer 40-Stundenwoche zu sprechen.

Zu bedenken ist zudem, dass die Senkung der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen höher ausfällt als die Reduzierung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte: Während für erstere die Arbeitszeit um 2,4 Prozent verkürzt wird, erfolgt die Reduzierung für die Lehrkräfte je nach Schulform und je nachdem, ob die Lehramtsbefähigung vorliegt um 1,7 bis 2,0 Prozent.

Hinweis der Rechtsstelle für Teilzeitbeschäftigte