Pensionierung von Beamtinnen und Beamten

Stand März 2019

Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit

Mit dieser Information wollen wir einen Überblick über die Voraussetzungen einer Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen, dem Verfahrensablauf und den besonderen versorgungsrechtlichen Folgen geben.

Pensionierung bei Erreichen der Altersgrenzen

Mit dieser Information geben wir einen Überblick, zu welchen Stichtagen Beamtinnen und Beamte im hessischen Schul- und Hochschuldienst in den Ruhestand treten können und mit welchen Versorgungsabschlägen sie bei einem vorzeitigen Ruhestand rechnen müssen.

Pensionierung von Beamtinnen und Beamten mit Schwerbehinderung

Mit dieser Information geben wir einen Überblick, zu welchen Stichtagen Beamtinnen und Beamte mit einer anerkannten Schwerbehinderung im hessischen Schul- und Hochschuldienst in den Ruhestand treten können und mit welchen Versorgungsabschlägen sie bei einem vorzeitigen Ruhestand rechnen müssen.
Eine Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor. Ein niedrigerer GdB mit oder ohne Gleichstellung genügt nicht.

Alle Informationen im Mitgliederbereich unter Pensionierung