Krankenversicherung der Rentner

Versicherungspflicht durch Kindererziehungszeiten

Zum 1. August 2017 ist eine Neuregelung zum Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in Kraft getreten. Ein Vorteil kann dies für die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentner haben. Keinen Vorteil durch die Neuregelung haben Beamtinnen und Beamte im Ruhestand. Da diese beihilfeberechtigt sind, können sie kein Pflichtmitglied in der KVdR werden. 

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