Disziplinarverfahren endlich einstellen!

HLZ 3/2019 Koalitionsvertrag: Wortlaut und Stellungnahmen

Am 31. 12. 2018 lief die Frist aus, für die das Hessische Kultusministerium (HKM) die Disziplinarverfahren gegen die Lehrkräfte ausgesetzt hatte, die sich an dem Beamtenstreik am 16. Juni 2015 beteiligt hatten. Formal hätten damit die Staatlichen Schulämter die mehrmals ausgesetzten Verfahren am 1. 1. 2019 wieder aufnehmen müssen. Stattdessen ordnete das HKM eine erneute Aussetzung an und zwar bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte zur Prüfung vorgelegt wurde.

Angesichts der voraussichtlichen Verfahrensdauer von mindestens fünf Jahren forderten die GEW-Landesvorsitzenden Birgit Koch und Maike Wiedwald das HKM erneut auf, „die Disziplinarverfahren nicht erneut auszusetzen, sondern endgültig einzustellen und die entsprechenden Unterlagen aus den Personalakten zu entfernen“. Dies sei politisch, aber auch rechtlich geboten, weil Disziplinarverfahren nach dem Disziplinargesetz „zügig durchgeführt werden sollen“.

Die GEW-Landesvorsitzenden erinnerten auch an den Grund, der mehrere tausend Beamtinnen und Beamte im Juni 2015 zum Streik veranlasste: „Sie haben gegen ein Besoldungsdiktat mit einer Nullrunde gestreikt und gegen die erklärte Absicht der ersten schwarz-grünen Koalition, die Beamtenbesoldung dauerhaft von den Tariferhöhungen der Angestellten abzukoppeln“. Dies habe die zweite schwarz-grüne Koalition inzwischen offensichtlich als Fehler erkannt, denn sie „strebe“ zukünftig an, „die Tarifverhandlungsergebnisse auf die Beamtenbesoldung zu übertragen“ (HLZ S.14). Statt die Lehrkräfte, die dafür 2015 gestreikt haben, weiterhin mit zeitaufwändigen Disziplinarverfahren zu bedrohen, sollte sich die Landesregierung lieber für eine Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen an hessischen Schulen einsetzen.
Die HLZ wird weiter berichten.