Für ein Sofortprogramm für Bildung

500 Millionen Euro

Das „Sofortprogramm für Bildung“ umfasst die Bereiche Schule, den qualitativen Ausbau der Kindertagesstätten und die Hochschulen.

In seiner Frühjahresklausur im März hat der Landesvorstand der GEW Hessen ausführlich über die Finanzspielräume im Haushalt des Landes Hessen beraten. Die GEW Hessen stellt fest: „In der mittelfristigen Haushaltsplanung ist zum ersten Mal seit Jahrzehnten genügend Geld da, um ein „Sofortprogramm für Bildung“ von 500 Millionen Euro zu finanzieren. Die Möglichkeiten für eine andere Politik sind gegeben und müssen umgesetzt werden!“

Alle Forderungen des „Sofortprogramms für Bildung“ sind ohne unmittelbare Steuererhöhungen realisierbar!

Zur Finanzierung des Programms stehen die zusätzlichen Mittel aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung (Länderfinanzausgleich) mit 585 Millionen Euro zur Verfügung.

Weiter sind im Hessischen Haushalt über 1,1 Milliarden Euro als Rücklage für möglicherweise geminderte Steuereinnahmen aus Steuersenkungen des Bundes vorgesehen. Im Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition im Bund sind jedoch keine Steuersenkungen vorgesehen, die die Länderebene belasten werden. Diese Rücklagen sind unnötig und können daher für Bildung verausgabt werden.

Zum für das Bildungsprogramm verfügbaren Volumen in Höhe von 500 Millionen zählt die GEW Hessen auch 200 Millionen Euro, die im Hessischen Haushalt unter dem Schlagwort „Generationengerechtigkeit“ für Nettotilgungen vorgesehen sind. Aufgrund der sogenannten „Schuldenbremse“ wird sich die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöhen. Die GEW Hessen bewertet es als unsinnig, darüber hinaus auch noch Tilgungen vorzusehen. Dieses Geld ist in Bildung im “Hier und Jetzt“ besser angelegt.
Über die mittelfristige Haushaltsplanung hinaus fordert die GEW Hessen öffentliches Vermögen – wozu auch das Gemeingut Bildung gehört – durch die Wiedererhebung einer angemessenen Vermögenssteuer sicherzustellen.