600 Stellen für Inklusion

50 Millionen für inklusive Bildung

Das Land Hessen ist zur Sicherstellung des von der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieften Rechts auf inklusive Bildung verpflichtet. Im Jahr 2011 ignorierte die Landesregierung mit der Einführung der inklusiven Beschulung in der heutigen Form die vorhandenen positiven Erfahrungen mit dem „Gemeinsamen Unterricht“. Verbindliche Standards für den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere kleinere Klassen sowie eine garantierte Doppelbesetzung, wurden abgeschafft.

Inklusion wurde von Seiten der hessischen Landesregierung als Sparmodell installiert. Sie ging dabei fälschlicherweise davon aus, dass die allgemeinen Schulen nicht viel mehr als ein wenig Beratung durch die von den Beratungs- und Förderzentren entsandten Förderschullehrkräfte benötigen würden. Hessen gehört bei der Umsetzung der Inklusion bundesweit zu den Schlusslichtern. In keinem anderen Bundesland ist der Anteil der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler geringer, denn nur gut ein Viertel der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht eine allgemeine Schule. Dort, wo inklusiv unterrichtet wird, lässt die Umsetzung dennoch oft zu wünschen übrig, denn es stehen zu wenig Personalressourcen zur Verfügung. Selbst die eigentlich mindestens vorgesehenen vier Unterrichtsstunden einer Förderschullehrkraft kommen meist nicht bei der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler im Unterricht an.

Durch diese Umsetzungsprobleme stößt die Inklusion inzwischen mitunter auf Skepsis oder gar offene Ablehnung. Die GEW Hessen bekennt sich zu den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention und fordert energische Schritte zur Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusion auch in der schulischen Bildung: Inklusion ist Menschenrecht – Schritte zur Inklusion sind möglich! Inklusion kann jedoch nicht von einem Schuljahr auf das nächste umgesetzt werden. Das Ziel ist aber zu erreichen, wenn man die konkreten Lern- und Arbeitsbedingungen vor Ort analysiert, die Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen berücksichtigt und eine mittel- und langfristige Strategie zur Umsetzung der inklusiven Beschulung vorlegt. Um die Inklusion mit angemessenen Personalressourcen auszustatten, fordert die GEW an inklusiv arbeitenden Schulen mindestens eine Förderschullehrkraft sowie eine sozialpädagogische Fachkraft für je drei Klassen.

Aktuell stehen in Hessen rund 2.400 Stellen für die inklusive Beschulung und für vorbeugende Maßnahmen an den allgemeinen Schulen zur Verfügung.

Mit zusätzlichen 50 Millionen Euro pro Jahr ließen sich rund 300 Stellen für Förderschullehrkräfte sowie 300 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte finanzieren.

Diese zusätzlichen 600 Stellen müssen in einem ersten Schritt zur Umsetzung der inklusiven Beschulung geschaffen werden.