Aktuelles

Inklusion

2019: Zum Koalitionsvertrag in Hessen

„Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“

Immerhin hat das Thema „Inklusion und Förderschulen“ anders als vor fünf Jahren in der Koalitionsvereinbarung ein eigenes Kapitel. Unterm Strich ist es ein klassischer Kompromiss zwischen CDU und GRÜNEN und ein Signal, sich in der Frage der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter durchzuwursteln. Die Formulierung „Inklusion mit Augenmaß“ fand man vor der Wahl sowohl auf der Homepage des Kultusministeriums als auch im Wahlprogramm der AfD. Die Koalition setzt weiter auf die „Wahlfreiheit“ zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen, auch wenn dies mit hohen Kosten verbunden ist, und auf die „weitere Ausgestaltung der inklusiven Schulbündnisse“. Dass es in der letzten Legislaturperiode vielerorts nicht gelungen ist, die Kooperation der Förderschulen und Beratungs- und Förderzentren (BFZ) mit den allgemeinen Schulen auf eine verlässliche Grundlage „auf Augenhöhe“ zu stellen, dass die Verordnung über die inklusiven Schulbündnisse (VOiSB) auch fast drei Jahre nach deren Ausrufung und ein Jahr nach dem ersten Entwurf nicht in Kraft getreten ist, zeigt, wie wackelig das Fundament ist. Selbst die in der Koalitionsvereinbarung vom Dezember 2013 enthaltene Absichtserklärung, „dass Förderschullehrer bei inklusiver Beschulung wieder fest dem Kollegium der allgemeinen Schule zugeordnet werden“, um „Doppelbesetzungen möglich“ zu machen, war am Ende der Wahlperiode bei weitem nicht überall eingelöst – von den erforderlichen Ressourcen für gute Lern- und Arbeitsbedingungen im inklusiven Unterricht für alle Beteiligten ganz zu schweigen. Entsprechend verwundert es nicht, dass jetzt teilweise wieder exakt dieselben Ziele ausgegeben werden. So will man zukünftig darauf achten, dass Förderschullehrkräfte „möglichst mit allen Stunden an nur einer allgemeinen Schule“ bzw. „verstärkt im Unterricht an der allgemeinen Schule eingesetzt werden“.

Noch deutlicher als 2014 werden die unbestrittenen Leistungen der Förderschulen hervorgehoben. „Von Landesseite“ werde es „keine Schließung von Förderschulen“ geben, das Angebot der Förderschulen soll sich „nach der Nachfrage der Eltern“ richten, die angesichts des Zustands des inklusiven Unterrichts und des fortbestehenden Ressourcenvorbehalts oft gar keine andere Wahl haben.

Eine substanzielle Konkretisierung zum Personaleinsatz findet man dann allerdings nicht im Kapitel „Inklusion und Förderschulen“, sondern im Kapitel „Die besten Schulen an den Orten mit den größten Herausforderungen“. Die Absichtserklärung, „dass jeder Grundschule pro 250 Schüler mindestens eine Förderpädagogenstelle fest zugewiesen werden soll“, lässt mindestens aufhorchen. Bei viel gutem Willen könnte man hier so etwas wie den Einstieg in eine sonderpädagogische Grundausstattung erkennen, in eine systemische Zuweisung, wie sie von der GEW in ihren Beschlüssen zur inklusiven Bildung gefordert wird. Dies wäre eine Abkehr von der bisherigen Politik, alle Förderschullehrkräfte zum Teil auch gegen ihren Willen an ein BFZ zu versetzen und auch nur noch dort Einstellungen vorzunehmen. Zum Erhalt der „fachlichen Anbindung“ an das BFZ sollen an Grundschulen eingestellte Förderschullehrkräfte ein Deputat erhalten, „das ihre Unterrichtsverpflichtung reduziert“. Wie ernst es die Koalitionsparteien damit meinen, auch mit der in Aussicht gestellten Übertragung einer solchen Grundzuweisung an Grundschulen „auf die weiterführenden Schulen“ steht derzeit noch in den Sternen. Angesichts der Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt und des Umgangs der Fachabteilung und des Projektbüros im HKM mit dem eigenen Verordnungsentwurf sind Zweifel angebracht. Aber vielleicht können ja einzelne Grundschulen oder Lehrkräfte, die gegen ihren Willen an ein BFZ versetzt wurden, hier ein paar Testballons steigen lassen. 

Harald Freiling, HLZ-Redakteur


Inklusion

2019: Zum Koalitionsvertrag in Hessen

„Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“

Immerhin hat das Thema „Inklusion und Förderschulen“ anders als vor fünf Jahren in der Koalitionsvereinbarung ein eigenes Kapitel. Unterm Strich ist es ein klassischer Kompromiss zwischen CDU und GRÜNEN und ein Signal, sich in der Frage der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter durchzuwursteln. Die Formulierung „Inklusion mit Augenmaß“ fand man vor der Wahl sowohl auf der Homepage des Kultusministeriums als auch im Wahlprogramm der AfD. Die Koalition setzt weiter auf die „Wahlfreiheit“ zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen, auch wenn dies mit hohen Kosten verbunden ist, und auf die „weitere Ausgestaltung der inklusiven Schulbündnisse“. Dass es in der letzten Legislaturperiode vielerorts nicht gelungen ist, die Kooperation der Förderschulen und Beratungs- und Förderzentren (BFZ) mit den allgemeinen Schulen auf eine verlässliche Grundlage „auf Augenhöhe“ zu stellen, dass die Verordnung über die inklusiven Schulbündnisse (VOiSB) auch fast drei Jahre nach deren Ausrufung und ein Jahr nach dem ersten Entwurf nicht in Kraft getreten ist, zeigt, wie wackelig das Fundament ist. Selbst die in der Koalitionsvereinbarung vom Dezember 2013 enthaltene Absichtserklärung, „dass Förderschullehrer bei inklusiver Beschulung wieder fest dem Kollegium der allgemeinen Schule zugeordnet werden“, um „Doppelbesetzungen möglich“ zu machen, war am Ende der Wahlperiode bei weitem nicht überall eingelöst – von den erforderlichen Ressourcen für gute Lern- und Arbeitsbedingungen im inklusiven Unterricht für alle Beteiligten ganz zu schweigen. Entsprechend verwundert es nicht, dass jetzt teilweise wieder exakt dieselben Ziele ausgegeben werden. So will man zukünftig darauf achten, dass Förderschullehrkräfte „möglichst mit allen Stunden an nur einer allgemeinen Schule“ bzw. „verstärkt im Unterricht an der allgemeinen Schule eingesetzt werden“.

Noch deutlicher als 2014 werden die unbestrittenen Leistungen der Förderschulen hervorgehoben. „Von Landesseite“ werde es „keine Schließung von Förderschulen“ geben, das Angebot der Förderschulen soll sich „nach der Nachfrage der Eltern“ richten, die angesichts des Zustands des inklusiven Unterrichts und des fortbestehenden Ressourcenvorbehalts oft gar keine andere Wahl haben.

Eine substanzielle Konkretisierung zum Personaleinsatz findet man dann allerdings nicht im Kapitel „Inklusion und Förderschulen“, sondern im Kapitel „Die besten Schulen an den Orten mit den größten Herausforderungen“. Die Absichtserklärung, „dass jeder Grundschule pro 250 Schüler mindestens eine Förderpädagogenstelle fest zugewiesen werden soll“, lässt mindestens aufhorchen. Bei viel gutem Willen könnte man hier so etwas wie den Einstieg in eine sonderpädagogische Grundausstattung erkennen, in eine systemische Zuweisung, wie sie von der GEW in ihren Beschlüssen zur inklusiven Bildung gefordert wird. Dies wäre eine Abkehr von der bisherigen Politik, alle Förderschullehrkräfte zum Teil auch gegen ihren Willen an ein BFZ zu versetzen und auch nur noch dort Einstellungen vorzunehmen. Zum Erhalt der „fachlichen Anbindung“ an das BFZ sollen an Grundschulen eingestellte Förderschullehrkräfte ein Deputat erhalten, „das ihre Unterrichtsverpflichtung reduziert“. Wie ernst es die Koalitionsparteien damit meinen, auch mit der in Aussicht gestellten Übertragung einer solchen Grundzuweisung an Grundschulen „auf die weiterführenden Schulen“ steht derzeit noch in den Sternen. Angesichts der Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt und des Umgangs der Fachabteilung und des Projektbüros im HKM mit dem eigenen Verordnungsentwurf sind Zweifel angebracht. Aber vielleicht können ja einzelne Grundschulen oder Lehrkräfte, die gegen ihren Willen an ein BFZ versetzt wurden, hier ein paar Testballons steigen lassen. 

Harald Freiling, HLZ-Redakteur

      Veröffentlichungen


        HLZ Heft 4-5/2024


        Insider 2024 Nr. 1


        Hochschulzeitung SoSe 23


Inklusion

2019: Zum Koalitionsvertrag in Hessen

„Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“

Immerhin hat das Thema „Inklusion und Förderschulen“ anders als vor fünf Jahren in der Koalitionsvereinbarung ein eigenes Kapitel. Unterm Strich ist es ein klassischer Kompromiss zwischen CDU und GRÜNEN und ein Signal, sich in der Frage der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiter durchzuwursteln. Die Formulierung „Inklusion mit Augenmaß“ fand man vor der Wahl sowohl auf der Homepage des Kultusministeriums als auch im Wahlprogramm der AfD. Die Koalition setzt weiter auf die „Wahlfreiheit“ zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen, auch wenn dies mit hohen Kosten verbunden ist, und auf die „weitere Ausgestaltung der inklusiven Schulbündnisse“. Dass es in der letzten Legislaturperiode vielerorts nicht gelungen ist, die Kooperation der Förderschulen und Beratungs- und Förderzentren (BFZ) mit den allgemeinen Schulen auf eine verlässliche Grundlage „auf Augenhöhe“ zu stellen, dass die Verordnung über die inklusiven Schulbündnisse (VOiSB) auch fast drei Jahre nach deren Ausrufung und ein Jahr nach dem ersten Entwurf nicht in Kraft getreten ist, zeigt, wie wackelig das Fundament ist. Selbst die in der Koalitionsvereinbarung vom Dezember 2013 enthaltene Absichtserklärung, „dass Förderschullehrer bei inklusiver Beschulung wieder fest dem Kollegium der allgemeinen Schule zugeordnet werden“, um „Doppelbesetzungen möglich“ zu machen, war am Ende der Wahlperiode bei weitem nicht überall eingelöst – von den erforderlichen Ressourcen für gute Lern- und Arbeitsbedingungen im inklusiven Unterricht für alle Beteiligten ganz zu schweigen. Entsprechend verwundert es nicht, dass jetzt teilweise wieder exakt dieselben Ziele ausgegeben werden. So will man zukünftig darauf achten, dass Förderschullehrkräfte „möglichst mit allen Stunden an nur einer allgemeinen Schule“ bzw. „verstärkt im Unterricht an der allgemeinen Schule eingesetzt werden“.

Noch deutlicher als 2014 werden die unbestrittenen Leistungen der Förderschulen hervorgehoben. „Von Landesseite“ werde es „keine Schließung von Förderschulen“ geben, das Angebot der Förderschulen soll sich „nach der Nachfrage der Eltern“ richten, die angesichts des Zustands des inklusiven Unterrichts und des fortbestehenden Ressourcenvorbehalts oft gar keine andere Wahl haben.

Eine substanzielle Konkretisierung zum Personaleinsatz findet man dann allerdings nicht im Kapitel „Inklusion und Förderschulen“, sondern im Kapitel „Die besten Schulen an den Orten mit den größten Herausforderungen“. Die Absichtserklärung, „dass jeder Grundschule pro 250 Schüler mindestens eine Förderpädagogenstelle fest zugewiesen werden soll“, lässt mindestens aufhorchen. Bei viel gutem Willen könnte man hier so etwas wie den Einstieg in eine sonderpädagogische Grundausstattung erkennen, in eine systemische Zuweisung, wie sie von der GEW in ihren Beschlüssen zur inklusiven Bildung gefordert wird. Dies wäre eine Abkehr von der bisherigen Politik, alle Förderschullehrkräfte zum Teil auch gegen ihren Willen an ein BFZ zu versetzen und auch nur noch dort Einstellungen vorzunehmen. Zum Erhalt der „fachlichen Anbindung“ an das BFZ sollen an Grundschulen eingestellte Förderschullehrkräfte ein Deputat erhalten, „das ihre Unterrichtsverpflichtung reduziert“. Wie ernst es die Koalitionsparteien damit meinen, auch mit der in Aussicht gestellten Übertragung einer solchen Grundzuweisung an Grundschulen „auf die weiterführenden Schulen“ steht derzeit noch in den Sternen. Angesichts der Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt und des Umgangs der Fachabteilung und des Projektbüros im HKM mit dem eigenen Verordnungsentwurf sind Zweifel angebracht. Aber vielleicht können ja einzelne Grundschulen oder Lehrkräfte, die gegen ihren Willen an ein BFZ versetzt wurden, hier ein paar Testballons steigen lassen. 

Harald Freiling, HLZ-Redakteur

GEW Hessen. Die Bildungsgewerkschaft

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Hessen) ist ein starkes Team von über 25.000 Menschen, die in pädagogischen und wissenschaftlichen Berufen arbeiten: In Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Auch Studierende und arbeitslose Pädagoginnen und Pädagogen sind gleichberechtigte Mitglieder in der GEW. Als Bildungsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund machen wir uns für unsere Interessen stark. Gemeinsam gestalten wir gute Arbeitsbedingungen, streiten für faire Entgelte, unbefristete Arbeitsverträge und sichern Arbeitsplätze im Bildungsbereich.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
10 bis 12 Uhr
13 bis 15.30 Uhr

Freitag
10 bis 12 Uhr
13 bis 14 Uhr

info@gew-hessen.de 
069–971293-0

Montag, Dienstag, Donnerstag
13 bis 15.30 Uhr

MIttwoch und Freitag
10 bis 12 Uhr

 mitgliederverwaltung@gew-hessen.de

Mitglieder A–Ha | 
Friederike Flechsenhar   
069–971293–33 

Mitglieder He–M | Tanja Kamp
069-971293-38                

Mitglieder N–Z | Annette Fahrendholz
069-971293-34                                                            

Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch und Freitag
10 bis 12 Uhr

069–971293–23
rechtsstelle@gew-hessen.de

 
Beratung vor Ort

Bei rechtlichen Fragen wendet euch, wenden Sie sich bitte an: