Hessischer Lohnatlas

Viel statistisches Material mit begrenzter Aussagekraft

Seit 2012 hat sich die Lohnlücke der Einwohnerinnen und Einwohner in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in Hessen um fast 7 % von 15,9 % auf 9 % 2021 verringert. Während der Pandemie hat die Entgeltungleichheit dabei schneller abgenommen als in der Vorpandemiezeit. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Mannes in Hessen bei 3.867 Euro, während der Durchschnittsverdienst einer Frau 3.519 Euro und damit 348 Euro weniger betrug.


Auf der regionalen Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in Hessen weist die Lohnlücke eine starke Streuung auf, sie ist jedoch überall in Hessen zwischen 2012 und 2021 kleiner geworden. Sehr unterschiedlich fällt die Lohnlücke in den größten Branchen in Hessen aus. Während im Bereich Erziehung oder der Pharmabranche bei den sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten faktisch Lohngleichheit auszumachen ist, beläuft sich die Lohnlücke im Krankenhausbereich, dem Kunststoff- und dem Bankengewerbe auf knapp 20 %.


Gender Pay Gap unterschätzt

In Deutschland arbeitet jede zweite erwerbstätige Frau und jeder achte Mann in Teilzeit. In Hessen sieht es nicht anders aus, auch hier liegt der Anteil von vollzeitbeschäftigten Frauen nur bei knapp 50 %. Da Teilzeitbeschäftigte im Durchschnitt weniger Lohn pro Stunde verdienen als Vollzeitbeschäftigte, führt die Nichtberücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung zu einer Unterschätzung der Lohnlücke. Gleiches gilt mit Blick auf geringfügige Beschäftigung (Minijobs mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt), die nicht sozialversicherungspflichtig ist. Bei Minijobs liegt häufig prekäre Beschäftigung im Niedriglohnbereich vor. Auch Minijobs sind zwischen den Geschlechtern nicht gleichverteilt: Während sich etwa jeder elfte Mann in einem solchen Beschäftigungsverhältnis befindet, ist es bei den Frauen jede sechste.


Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, die Lohnlücke als Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten (Median) aller weiblichen Beschäftigten im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von männlichen Beschäftigten zu ermitteln – und zwar für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse. Entsprechende Zahlen stellt das Statistische Landesamt zur Verfügung (2). Die so berechnete Lohnlücke ist seit dem Jahr 2010 von 22 % auf einen Wert von 18 % im Jahr 2021 gefallen (vgl. Abbildung). Damit liegt die Lohnlücke für alle Beschäftigungsverhältnisse im Jahr 2021 fast doppelt so hoch wie die Lohnlücke im Hessischen Lohnatlas, die nur Vollzeitbeschäftigte erfasst. Zudem ist die allgemeine Lohnlücke weniger stark gesunken als die Lohnlücke des Hessischen Lohnatlas. Die Lohnlücke in Hessen ist genauso hoch wie die in Deutschland insgesamt, letztere ist aber seit 2010 deutlich stärker zurückgegangen, da der Ausgangswert bei 25 % lag.
 

Noch 54 Jahre warten?

Auch wenn die rückläufige Entwicklung natürlich zu begrüßen ist, so kommt sie doch äußerst langsam voran. Es würde bei gleichbleibendem Tempo noch 54 Jahre – also bis zum Jahr 2075 – dauern, bis der Gender Pay Gap in Hessen geschlossen wäre. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig. Einen großen Beitrag zur Erklärung der Lohnlücke liefert ein Blick auf Beruf und Branche: Hier schlägt sich nieder, dass die geringere gesellschaftliche Wertschätzung von frauendominierten Branchen und Berufen mit einer relativ niedrigen Bezahlung einhergeht. Zu denken ist etwa an den sozialen Dienstleistungsbereich, der als öffentliche Aufgabe völlig unterfinanziert ist.


Ein weiterer Faktor ist der bereits erwähnte Beschäftigungsumfang, der bei Frauen im Durchschnitt geringer als bei Männern ausfällt. Als Grund für ihre Teilzeitbeschäftigung geben die meisten Frauen familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. Neben Phasen der Teilzeit-Erwerbstätigkeit kommt es aus den gleichen Gründen auch zu generellen familienbedingten Unterbrechungen der Erwerbsarbeit.


Da Mütter nach der Geburt eines Kindes und einer folgenden Unterbrechung der Erwerbstätigkeit kein Rückkehrrecht auf ihre frühere Stelle haben, kann ihr Arbeitgeber sie auf jede gleichwertige Stelle schicken: Kontakte, Kenntnisse und Erfolge sind dann entwertet. Eine Beförderung rückt in weite Ferne. Viele Frauen finden nach der Geburt eines Kindes keinen Weg zurück in eine gleichberechtigte Stellung im Erwerbsleben. Gerade für Frauen sind Trennungen, Scheidungen, Arbeitsplatzverlust, Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Partners mit hohen wirtschaftlichen und sozialen Risiken behaftet.


Häufig gehen Arbeitgeber bei Frauen auch von vorneherein davon aus, dass sie wegen der Familie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder die Arbeitszeit reduzieren könnten. Deshalb sinkt dann auch auf Arbeitgeberseite die Bereitschaft, in die Mitarbeiterinnen zu investieren, was mit geringeren Aufstiegschancen einhergeht.
 

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Da letztlich gesellschaftliche Faktoren die Entgelte und Karrieren von Frauen ausbremsen, ist es auch eine gesellschaftliche Aufgabe, diese Benachteiligungen zu überwinden. (3)


Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, muss die Kinderbetreuung ausgebaut werden: kostenlos, mit angemessenen Personalstandards im vorschulischen Bereich und echten Ganztagsschulen in der Primarstufe. Hier sind die Bundesländer entscheidende Akteure – also auch die hessische Landesregierung.


Auch das Ehegattensplitting ist mit Blick auf den Gender Pay Gap kritisch zu sehen: Je größer der Einkommensunterschied zwischen Ehepaaren, desto größer ist die Steuerersparnis. Dies setzt einen Anreiz für Frauen, weniger zu arbeiten als Männer. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings wäre mithin sinnvoll, um auf diesem Wege die Frauenerwerbstätigkeit aufzuwerten. Zwar liegt die Zuständigkeit für das Ehegattensplitting auf der Bundesebene, das Land Hessen könnte hier aber über den Bundesrat aktiv werden und so einen wichtigen politischen Impuls in der Debatte um das Ehegattensplitting setzen.
 

„Frauenberufe“ aufwerten

Die wichtigste Maßnahme zur Gleichbezahlung von Männern und Frauen ist die Aufwertung frauendominierter Tätigkeiten, die sich insbesondere im Dienstleistungsbereich befinden. So ist eine bessere Bezahlung im Pflegebereich, in Kindertageseinrichtungen und von Lehrkräften an Grundschulen angezeigt. Gerade in diesen Bereichen ist in den letzten Jahren ein enormer Aufgabenzuwachs zu verzeichnen, der mit wachsendem Stress und letztendlich dem Wunsch nach Teilzeit einhergeht.


In der Kampagne der GEW Hessen für eine besoldungsgerechte Gleichstellung aller Lehrämter spielte dieser Aspekt eine zentrale Rolle: An den Grundschulen arbeiten 90 % Frauen, so dass eine Bezahlung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern nach der Besoldungsgruppe A13 bzw. E13 statt A12 einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Gender Pay Gap leisten kann. Auch in den anderen Bereichen sind dringend entsprechende Anpassungen zu fordern und zu realisieren.


Kai Eicker-Wolf

(1) Der Median einer bestimmten Anzahl von Werten ist jener Wert, der an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte der Größe nach sortiert.

(2) Vgl. dazu https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/verdienste/gender-pay-gap

(3) Zum ersten Lohnatlas 2017 vgl. Kai Eicker-Wolf und Helena Müller: Die Lohnlücke in Hessen, in: HLZ 9/2018 sowie: dieselben (2018): Der Gender Pay Gap in Deutschland. Politisches Handeln gefragt! Kurzlink: https://bit.ly/3WTn4RW