Versetzungen im hessischen Schuldienst – Versetzung soll nach dem vierten Antrag erfolgen

Anträge nach wie vor in Papierform möglich | Information der Landesrechtsstelle

Die Landesrechtsstelle der GEW Hessen empfiehlt, bei der Stellung von Versetzungsanträgen hartnäckig zu bleiben und nach der ersten Ablehnung des Versetzungsantrags weitere Anträge zu stellen.

Denn: Der Hauptpersonalrat Schule konnte einen großen Erfolg verbuchen: Es konnte dem Hessischen Kultusministeriums im Verlauf diesen Jahres die Zusage abringen, dass eine Freigabe beziehungsweise Versetzung grundsätzlich spätestens nach vier Jahren erfolgt, wenn die Grundunterrichtsversorgung sowie die fachliche Versorgung nicht gefährdet sind. Anträge auf Versetzung können nur einmal im Jahr zum 1. Februar 2024 gestellt werden.

Der Personalrat ist hier gefragt um darauf zu achten, dass diese Zusage vor Ort auch umgesetzt wird.

Eine weiterführende Information finden Sie im Mitgliederbereich  unter "Versetzung".