Frankfurt: Die GEW Hessen begrüßt den heute von der Landesregierung vorgestellten Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifergebnisse vom 15. März 2024 auf den Bereich der Besoldung und Versorgung. Mit dem Ergebnis der Tarif- und Besoldungsrunde und der Übertragung auf die Beamt:innen steht jetzt fest: In den fünf Jahren 2021 bis 2025 wird die Besoldung um 23,8 Prozent ansteigen.
DGB-Flyer zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 und 2025
„Das ist ein großer Erfolg unserer Tarif- und Besoldungsrunde mit dem Land Hessen, die wir am 15. März 2024 in Bad Homburg abgeschlossen haben“, kommentierte Thilo Hartmann, der in der Tarifauseinandersetzung als hessischer GEW Vorsitzender auch die Verhandlungsführung der Bildungsgewerkschaft inne hatte. „Diese Übertragung hatten wir im Rahmen der Tarifeinigung bereits festgelegt. Dass die Landesregierung jetzt Tempo beim Gesetzgebungsverfahren macht und die ersten steuerfreien 1.000 Euro mit den Junibezügen auf den Konten der Beschäftigten gutgeschrieben werden, ist sehr erfreulich. Die Zahlung erfolgt dadurch faktisch zeitgleich zur Auszahlung an die Tarifbeschäftigten.“
Die mit dem Gesetzentwurf festgelegte Besoldungsentwicklung zeigt: Gewerkschaftliche Gegenwehr wirkt auch in Krisenzeiten. Wir haben nicht nur ein gutes Tarifergebnis erzielt, sondern auch in den Jahren zuvor mit tausendfachen schriftlichen Widersprüchen Druck auf die Landesregierung für eine amtsangemessene Alimentation gemacht. Die Landesregierung musste daraufhin die Besoldung bereits anpassen.
In den fünf Jahren 2021 bis 2025 wird die Besoldung um 23,8 Prozent ansteigen. Selbst wenn für 2024 und 2025 eher ungünstige Inflationsprognosen zugrunde gelegt werden, liegt dieses Ergebnis über der Preisentwicklung im selben Zeitraum. Mit dem Ergebnis der Tarif- und Besoldungsrunde 2024 in Hessen hat die GEW also dafür gesorgt, dass für die verbeamteten Lehrkräfte an Hessens Schulen die Realeinkommen bis Ende 2025 trotz der hohen Inflation leicht steigen werden. Das ist gut für Hessens Schulen und im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren bemerkenswert.
Hintergrund:
Eckpunkte sind die Auszahlung einer Inflationsausgleichzahlung in Höhe von 3.000 Euro (Teilzeit anteilig) in drei gleichhohen Teilraten mit den Bezügen für Juni, Juli und November 2024. Sowie die Erhöhung der Besoldungstabellen um 4,8 Prozent zum 1. Februar 2025 und um weitere 5,5 Prozent zum 1. August 2025. Versorgungsempfänger:innen erhalten die drei Raten in Höhe des Ruhegehaltssatzes. Die Höhe der Prämie für Anwärter:innen beläuft sich auf dreimal 500 Euro.