Jährlich seit 2016 raten wir unseren Mitgliedern zur Vorweihnachtszeit, Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen.
Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 gelten veränderten Maßstäben der amtsangemessenen Alimentation. Am gleichen Tag ergingen die Entscheidungen zur Frage Höhe des Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern.
Spätestens seit den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Hessen an das Bundesverfassungsgericht vom 30. November 2021 ist davon auszugehen, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten die Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen.
Mit zwei „Reparaturgesetzen“ versucht das Land Hessen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Erhöht wurden die Besoldungen und Versorgungen im Jahr 2023 um insgesamt 4,89 Prozent. Im Jahr 2024 folgt nochmals eine Erhöhung um 3 Prozent. Außerdem wurde der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind um je 100 Euro, für das dritte und alle weiteren Kinder um je 300 Euro angehoben. Die untersten Besoldungsgruppe A 5 wurde gestrichen.
In der Gesetzesbegründung führt das Land Hessen aber selbst aus, dass durch diese Maßnahmen die Alimentationslücke noch nicht geschlossen wird.
Anträge bis zum 31. Dezember 2023 stellen
Daher empfehlen wir all denjenigen, die den Antrag bisher noch nicht gestellt haben, dies bis zum 31. Dezember 2023 nachholen. Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die einen solchen Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt haben, müssen ihn nicht erneut stellen.
Anträge
Unsere Musteranträge enthalten die Aufforderung an die Behörde, nicht nur den Eingang des Antrags zu bestätigen, sondern auch „den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu erklären. Das Hessische Innenministerium hat auch dieses Jahr wieder erklärt, dass es auf die Einrede der Verjährung verzichten wird. Das bedeutet, dass bereits gestellte Anträge nicht verfallen.
Flyer DGB Hessen-Thüringe zur Geltendmachung
Amtsangemessene Besoldung allgemein
Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:
Musterantrag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen
Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:
Musterantrag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen
Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag beim Regierungspräsidium Kassel:
Musterantrag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand
Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte mit drei oder mehr Kindern
Die „Aktiven Landesbediensteten“ stellen den Antrag bei der Hessischen Bezügestelle Kassel:
Musterantrag Familienzuschlag für aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen
Die Beamtinnen und Beamten an den Hochschulen stellen den Antrag bei der Hochschulbezügestelle der Universität Kassel:
Musterantrag Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte an den Hochschulen
Beamtinnen und Beamte im Ruhestand stellen den Antrag der Hessischen Bezügestelle in Wiesbaden:
Musterantrag Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand