Forderung zum Mindestlohn Weiterbildung beschlossen

Die Bundestarifkommission Weiterbildung hat am 20. November 2014 einstimmig die Forderungen zur Mindestlohn-Tarifrunde beschlossen.

Neben der Angleichung des Stundenlohns im Osten an den desWestens, geht die Tarifkommission ab Dezember mit einer Stundenlohnforderung in Höhe von 16,10 Euro in die Verhandlungen.

Der allgemeinverbindliche Mindestlohntarifvertrag für die pädagogischen Beschäftigten in Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend SGB II/SGB III Maßnahmen durchführen, läuft ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2015 aus.

Um einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn auch über das Jahr 2015 hinaus zu erhalten, müssen bereits im Dezember 2014 die Verhandlungen mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung beginnen. In ihren Diskussionen hat die Tarifkommission herausgestellt, dass es für die Weiterbildner_innen beim Mindestlohn einen starken Nachholbedarf gebe. Der Mindestlohn müsse die stetig steigenden Anforderungen an die Arbeit der Weiterbildner_innen und ihre dafür erforderliche Qualifikation berücksichtigen. 

Die Mitglieder der Tarifkommission waren sich einig: Um eine gute Qualität in den Maßnahmen zu gewährleisten, sind die Arbeitnehmer_innen auch entsprechend gut zu bezahlen. 

Die Tarifkommission hat daher folgenden Beschluss gefasst: 

Die Bundestarifkommission Weiterbildung beschließt, dass 

  1. der Stundenlohn für alle Arbeitnehmer_innnen im pädagogischen Bereich von Trägern der beruflichen Bildung, soweit sie überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, auf 16,10 Euro erhöht werden muss;
  2. die unterschiedlichen Entgelte zwischen Ost und West mit dem nächsten Erhöhungsschritt auf das Westniveau anzugleichen sind;
  3. ein Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent eines verstetigten Monatsentgeltes zu zahlen ist.

Die Tarifverhandlungen beginnen am 15. Dezember 2014 in Hannover.

Andreas Gehrke, Vorstandsbereich Tarif- und Beamtenpolitik, GEW Hauptvorstand