Branchentarifvertrag für die Weiterbildung

März 2014

In Fulda verhandelten ver.di und GEW mit den Vertretern der Arbeitgeber, dm Zweckverband des Bundesverbandes der Träger der Beruflichen Bildung (BBB) ​​Über einen möglichen Manteltarifvertrag. Die Vorstellungen in Zentralen Bereichen Wie Arbeitszeit, Regelungen zur Eindämmung der Befristungspraxis und zu Einem Qualifizierungstarifvertrag Liegen Weit Auseinander.

In den Verhandlungen soll ausgelotet Werden, ob es für Weiterbildungsunternehmen sterben Überwiegend im bereich SGB II und SGB III Arbeiten, einen Manteltarifvertrag geben kann. Die Matrizen Könnte Dann DURCH Eine Allgemeinverbindlich keits Erklärung Mindestbedingungen in der Branche festschreiben, sterben Dann von der Bundesagentur für Arbeit ALS Voraussetzung für sterben Durchführung von Maßnahmen vorgeschrieben Werden Konnen.

Doch im Moment Sieht es Noch nicht Nach Einer Einigungsmöglichkeit aus. Mit der für derung Nach Einer 40-Stundenwoche, 29 Tagen Urlaub und Einem Entwurf für einen Qualifizierungstarifvertrag Gingen sterben Arbeitgeber in Die Zweite Runde der Verhandlungen Über einen Manteltarifvertrag Weiterbildung - Das Ist Nicht einigungsfähig.

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