Recht auf Inklusion auch in Hessen verwirklichen!

Landesregierung muss deutlich mehr Ressourcen bereitstellen

Die GEW Hessen streitet gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Betroffenenverbänden für gelingende Inklusion. Jedes Kind hat einen menschenrechtlich verbrieften Anspruch auf inklusive Beschulung. Um diesen Anspruch zu realisieren, müssen der Ressourcen- und Genehmigungsvorbehalt des Hessischen Schulgesetzes fallen.
 
Menschenrechte dürfen nicht nur „unter Vorbehalt“ gewährt werden, sondern gelten universell. Für Inklusion zu kämpfen, heißt daher aktuell vor allem, gemeinsam mit anderen Beteiligten für die gemeinsame Unterrichtung aller Kinder und Jugendlichen an allgemeinen Schulen sowie für die Bereitstellung der hierfür notwendigen Ressourcen zu kämpfen.

Zur Erreichung dieser Ziele hat sich im September 2012 die Gruppe InklusionsBeobachtung (gib) Hessen als übergreifende Bündnisplattform gegründet, die entsprechende Aktionen initiieren und öffentlichen Druck aufbauen will. Sie ist ein Zusammenschluss des Landesbehindertenrates Hessen (LBR), der Landesarbeitsgemeinschaft Hessen „gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.“ (LAG), des Elternbunds Hessen (ebh), der Landesschülervertretung Hessen (LSV) sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW Hessen) und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen (agah).

Am 28. November 2012 ging die gib in Frankfurt an die Öffentlichkeit und erklärte in einer Pressekonferenz, dass die hessische Regierung „Inklusionsverhinderungspolitik“ betreibe und konsequent Menschenrechte verletze. Jochen Nagel, Vorsitzender der GEW Hessen, präsentierte zunächst Zahlen aus dem Schulamtsbezirk Offenbach, aus denen deutlich hervorgeht, dass, entgegen der Vorgaben des Schulgesetzes, für das Schuljahr 2012/2013 der Unterricht in allgemeinen Schulen nicht die Regelform darstellt. Von 378 angemeldeten Kindern werden gerade einmal 148 inklusiv unterrichtet.

Da das Kultusministerium den Schulämtern zudem inzwischen untersagt hat, die Daten zur inklusiven Bildung zu veröffentlichen, ist es nicht möglich, weitere Informationen zu erhalten. Hessenweit ist derzeit jedoch von einer Inklusionsquote von nicht einmal 20 Prozent auszugehen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung ist zudem gegenüber dem vergangenen Schuljahr um etwa 1000 gestiegen. Die Gesamtzuweisung der Stellen für die sonderpädagogische Förderung ist im Schuljahr 2012/2013 mit 1604,16 Stellen jedoch niedriger als jene von 2010/2011, die noch bei 1651,25 Stellen lag.

Die GEW fordert deshalb: Kein Rückfall hinter die Richtlinien für den Gemeinsamen Unterricht (GU) von 2006.

Die Presse reagierte prompt und titelte unter anderem:
Lehrer-Gewerkschaft wirft Landesregierung Inklusionsverhinderung vor

WIESBADEN. Die hessische Landesregierung bemüht sich nach Auffassung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nicht um den gemeinsamen Unterricht für Behindere und Nichtbehinderte, im Gegenteil: „Wir unterstellen der Landesregierung Inklusionsverhinderungspolitik“, sagte GEW-Bildungsreferent Jens Wernicke. Hintergrund ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die 2009 in Deutschland geltendes Recht wurde. Mit der letzten Schulgesetznovelle sei dieser Rechtsanspruch nun auch in Landesrecht überführt worden – allerdings unter Ressourcenvorbehalt, kritisiert die GEW. Eltern würden gezielt unter Druck gesetzt, ihren Anspruch nicht anzumelden, sagte Wernicke. Das zeigten Berichte der „Gruppe Inklusionsbeobachtung“ (GIB), einem Zusammenschluss aus Schüler-, Eltern-, Lehrer- und Betroffenenverbänden. Trotz geltender Schulpflicht würden Kinder vom Unterricht ausgeschlossen. Notwendige und zustehende Hilfen würden verwehrt, so dass Eltern genötigt würden, ihr Kind gegen ihren Willen in der Förderschule unterrichten zu lassen, berichteten Vertreter der Beobachtergruppe.

dpa-Meldung vom 28. November 2012

Der mediale Druck allein reicht jedoch bei Weitem nicht aus, um die Dinge wirklich voran zu bringen. Für gelingende Inklusion und die hierfür notwendigen Bedingungen braucht es auch und vor allem Engagement und Druck von vor Ort.
Helft mit und:

  • bestärkt Betroffene, von ihren Rechten Gebrauch zu machen und verweist auf www.gib-hessen.de
  • meldet Fälle gelungener und verhinderter Inklusion via info@gib-hessen.de
  • initiiert gemeinsam mit GEW-Kreisverbänden vor Ort Netzwerke zwischen Schülern, Eltern, Lehrern und Betroffenen, die gemeinsam für gelingende Inklusion streiten
  • oder schließt euch einem vorhandenen Netzwerk an

www.gib-hessen.de

Inklusion auch in Hessen