Inklusion und Förderschulen

HLZ 3/2014: Schwarz-Grün in Hessen

Die Vereinbarungen im Absatz „Inklusion und Förderschulen“ lassen weder die von den GRÜNEN versprochene Abschaffung des rechtswidrigen Ressourcenvorbehalts erkennen, noch wird hier ein zeitliches oder inhaltliches Konzept zur Umwandlung des gegliederten in ein inklusives Schulsystem erkennbar, das der UN-Konvention entspräche.

CDU und GRÜNE erkennen zwar an, dass die Voraussetzungen für inklusive Beschulung verbesserungswürdig sind, doch die konkreten Absichten bleiben im Dunkeln. Im Wahlkampf noch hatten die GRÜNEN eine Rückkehr zu den Standards des Gemeinsamen Unterrichts propagiert. Integration und Inklusion, Kernthemen grüner Parteigeschichte, sind jetzt Teil des Kapitels „Chancen bieten – Stärken und Schwächen erkennen“.

CDU und GRÜNE wollen an der „Wahlfreiheit“ zwischen Förder- und Regelschulen festhalten und erreichen, dass am Ende der Legislaturperiode „insbesondere im Grundschulbereich (…) kein Elternwunsch auf inklusive Beschulung mehr abschlägig beschieden werden muss“. Sie verkennen, dass die meisten Eltern, deren Kinder die Regelschule in Richtung Förderschule verlassen, dies nicht tun, weil ihre Anträge abschlägig beschieden werden, sondern weil sie den Eindruck haben, dass ihre Kinder in einem unterfinanzierten Regelschulsystem nicht ausreichend gefördert werden können.

Zur Umsetzung ihrer Ziele setzen CDU und GRÜNE auf weitere „Modellregionen“. Die GEW befürchtet, dass sich hinter diesem wohlklingenden Label lediglich die Absicht verbirgt, keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, es sei denn, das Auslaufen von Förderschulen in den Modellregionen führte dazu, dass die „frei“ werdenden Stellen für die inklusive Beschulung an allgemeinen Schulen verwendet würden. In der gern als Vorbild angeführten Modellregion Wiesbaden wurden aber keineswegs die nötigen multiprofessionellen Teams der allgemeinen Schulen ausgebaut, sondern die Beratungs- und Förderzentren (BFZ).

Ausdrücklich begrüßt die GEW, dass „Förderschullehrer bei inklusiver Beschulung wieder fest dem Kollegium der allgemeinen Schule zugeordnet werden“ und „Beratungs- und Förderzentren auch an allgemeinen Schulen verortet werden können“. Als Konsequenz fordert die GEW eine zügige Überarbeitung der Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung, die Rücknahme aller Zwangsversetzungen von Förderschullehrkräften von Regelschulen an ein BFZ und die Prüfung aller von der Vorgängerregierung abgelehnten Anträge auf Einrichtung eines BFZ an einer Regelschule.