Seit mehr als 10 Jahren befassen sich die Gremien der GEW mit dem Thema Inklusion und Berufliche Bildung. Für die GEW steht inklusive Bildung für die diskriminierungsfreie Teilhabe an den allgemeinen Bildungsangeboten für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, unabhängig von einer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen und sozialen Herkunft und ihrer Leistungsfähigkeit. Inklusive Berufliche Bildung ist ein Grundrecht. Über das Ziel ist nicht zu diskutieren, sehr wohl aber über den Weg. Der GEW-Hauptvorstand hat in einem Beschluss vom 26. Juni 2015 die Mindestbedingungen für einen erfolgreichen Weg der Berufsbildenden Schulen zur Inklusion benannt (Download). Auszüge veröffentlichen wir in dem Kasten auf Seite 17. Wir fassen die Bedingungen zusammen und zeigen Beispiele auf, wo der Weg in Teilen beschritten wird.
Dabei ist uns bewusst, dass inklusive Bildung im Widerspruch zu den Organisationsformen und Strukturen der allgemeinen und der beruflichen Bildung steht. Während Inklusion das Recht aller auf gemeinsame Bildung betont, sind die Strukturen weiterhin exklusiv. Die Lehrkräfte müssen diesen Widerspruch, der weder bearbeitet noch offengelegt wird, aushalten. Frustrationen und Abwehr gegen inklusive Bildung sind vorprogrammiert.
Eine wesentliche Gelingensbedingung besteht in einer Zusammenarbeit aller Akteure in einem regionalen Netzwerk. Nicht mehr die Institution, sondern der junge Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen soll im Mittelpunkt stehen. Ein gut funktionierendes Unterstützungssystem umfasst die abgebenden allgemeinbildenden Schulen, die aufnehmenden berufsbildenden Schulen sowie Betriebe in der Region. Dieses Netzwerk sollte auf bereits bestehende regionale Strukturen und Zusammenschlüsse – wie den teilweise bereits eingerichteten Jugendberufsagenturen – aufbauen.
Zehn Gelingensbedingungen
- Grundvoraussetzung für eine gelingende Inklusion ist eine gesetzlich festgeschriebene Ausbildungsplatzgarantie für alle Menschen.
- Damit Inklusion gelingen kann, muss die Berufsausbildung auf der Basis bereits bestehender Ansätze so ausgestaltet werden, dass alle Auszubildenden individuell gefördert werden können. Hierzu gehören ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), die assistierte Berufsausbildung, die Teilzeitberufsausbildung, eine Bildungswegbegleitung mit einem Coaching, die Möglichkeit zur Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungszeit und geänderte Prüfungsgestaltungen.
- Non-formale und informell erworbene Kompetenzen sind im Falle einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsvertrages mit der gesetzlich gewährleisteten Anrechenbarkeit bei Aufnahme einer neuen Berufsausbildung zu zertifizieren.
- Die Curricula in den berufsbildenden Schulen und die Ausbildungsrahmenpläne für die betriebliche Ausbildung sind kritisch zu prüfen und weiterzuentwickeln.
- Ausbildungsbetriebe sind in Form verstärkter Beratung, mit externem Ausbildungsmanagement, Ausbildungsverbünden oder kooperativen Ausbildungsformen zu unterstützen.
- Jugendberufsagenturen sind als zentrale, wohnortnahe Anlaufstellen bundesweit einzurichten.
- Die Ausbildungsqualität ist durch Sensibilisierung, regelmäßige und nachhaltig angelegte Aus-, Fort- und Weiterbildungen und eine multiprofessionelle Teamentwicklung von allen an der Ausbildung beteiligten Personen zu sichern. Die Arbeitsbedingungen an den schulischen, betrieblichen, außerbetrieblichen und außerschulischen Lernorten müssen eine pädagogische Kontinuität gewährleisten und die Ressourcen müssen auskömmlich sein.
- Die jungen Menschen müssen durch ihre Mitwirkung in den relevanten Gremien sowie durch gemeinsame Ausbildungsvereinbarungen im Sinne der Mitbestimmung partizipieren.
- Die „inklusive Schule“ muss in die Rahmenvereinbarung der KMK zur Berufsschule aufgenommen werden.
- Bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) müssen exklusive Strukturen abgelöst werden. Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG und § 42 Handwerksordnung, in denen die sogenannten „Helferberufe“ geregelt werden, entsprechen nicht dem Leitgedanken von Inklusion. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sind so zu gestalten, dass erst am Ende einer Ausbildung der entsprechende Abschluss vergeben wird und nicht zu Beginn eine Differenzierung vorgenommen wird. Dieses ist in unterschiedlichen Berufen zu erproben.
Der Hamburger Senat hat noch unter dem jetzigen Bundeskanzler Scholz das Hamburger Modell beschlossen. Es beinhaltet die Umsetzung einer Ausbildungsgarantie, die Einführung multiprofessioneller Teams und Sonderzuweisungen für sozialpädagogische Arbeitsassistenz. In der dualen Ausbildungsvorbereitung arbeiten dort Sozialpädagog:innen, Förderschullehrkräfte und Berufsschullehrkräfte im Team. Die Lernprozesse der Jugendlichen werden individualisiert.
Bei einem Besuch erklärten uns die Kolleg:innen, wie wichtig feste Bezugspersonen für die Schüler:innen sind. Die Arbeit mit den Schüler:innen ist so organisiert, dass sie nicht merken, welche Profession die Bezugsperson hat. Der zusätzliche Zeitaufwand für die Koordination werde durch einen geringeren Aufwand für andere Aufgaben kompensiert.
Schritte auf dem Weg zur Inklusion
An der Werner-Heisenberg-Schule in Rüsselsheim (WHS) gibt es schon seit Jahrzehnten eine gute Kooperation zwischen Förderschule und Berufsbildender Schule. Förderschullehrkräfte werden an die WHS abgeordnet und Berufsschullehrkräfte gehen an die Förderschule. Der Übergang der Förderschüler:innen verläuft reibungsloser. Die Förderschullehrkräfte unterstützen die Berufsbildende Schule bei der Entwicklung ihres Förderkonzepts. Die Berufsschullehrkräfte helfen der Förderschule bei der Berufsorientierung.
Das Berufsbildungswerk in Karben (BBW) bildet schon seit Jahrzehnten mit sehr viel Empathie und Engagement Jugendliche mit den Förderbedarfen Körperliche bzw. Geistige Entwicklung vollschulisch aus, zumeist in Helferberufen. Das Frustrierende ist, dass kaum jemand den Weg in den ersten Arbeitsmarkt findet. Deshalb hat das BBW seit einigen Jahren seine Strategie geändert. Die fachpraktische Ausbildung wurde von Werkstätten in begleitete Praktika bei kooperierenden Betrieben verlagert und die Ausbildung findet vorrangig in regulären Ausbildungsberufen statt. Erste Erfolge sind sichtbar: Auszubildende bekommen schon während der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag im Praktikumsbetrieb und relativ viele Absolvent:innen gehen in den ersten Arbeitsmarkt.
Dies sind nur drei Beispiele und hier könnten hunderte weitere beschrieben werden. Sie zeigen, dass der Weg zur Inklusion gelingen kann. Grundvoraussetzungen sind der Wille der Beteiligten und die materielle und ideelle Unterstützung der Politik.
Mittel- und langfristig sind alle berufsbildenden Schulen in den inklusiven Schulentwicklungsprozess einzubeziehen. Fundierte Erprobungen sind als erste Schritte in Richtung Inklusion erforderlich. Die Akzeptanz von inklusiven Entwicklungsprozessen hängt auch mit den bereitgestellten Ressourcen zusammen. Bei der Vergabe von Pilotprojekten als erste Schritte auf dem Weg zu inklusiver Bildung sind vorhandene Strukturen und Bedingungen im jeweiligen Bundesland zu berücksichtigen. Wichtig ist die Bereitschaft aller Akteure, von Kammern, Betrieben, allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Arbeitsagenturen und Schulträgern. Die Gelingensbedingungen für solche Versuche sind im GEW-Beschluss detailliert beschrieben.
Ralf Becker und Helena Müller
Ralf Becker leitet seit 2021 den Vorstandsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung im Hauptvorstand der GEW. Bis zu seinem Wechsel in den geschäftsführenden Bundesvorstand war er Berufsschullehrer in Rüsselsheim und Mitglied im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer in Hessen. Helena Müller ist Referentin im Vorstandsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung und war vorher unter anderem als Referentin für die GEW und den DGB in Hessen tätig.
GEW: Inklusion und berufliche Bildung
Die folgenden Stichworte beschreiben das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Inklusion und dem Berufsbildungssystem in Deutschland:
Widersprüche in der dualen Berufsausbildung
Im dualen Berufsausbildungssystem werden die Zugangsregeln durch die ausbildenden Unternehmen bestimmt; insofern ist der Zugang marktgesteuert und intransparent. Die Freiwilligkeit des Engagements der Wirtschaft für die betriebliche Ausbildung steht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1980, das jedoch nie umgesetzt wurde. Seit mehr als 40 Jahren fallen die Ausbildungsmarktbilanzen zu Ungunsten der Jugendlichen aus (HLZ S. 10).
Trotz des beklagten Fachkräftemangels gibt es immer noch segmentierte Teilmärkte im dualen Ausbildungssystem und ungleiche Zugangschancen nach Migrationshintergrund, Geschlecht sowie regionaler und sozialer Herkunft. Jugendliche mit Behinderungen finden kaum einen Zugang zur dualen Ausbildung. Außerdem ist der Anteil der Betriebe, die ausbilden, inzwischen auf nur noch 20 Prozent gesunken.
Gerechtigkeitstheoretische Reflexionen
Neben regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktbedingungen haben die soziale Herkunft, die schulische Vorbildung sowie ein Migrationshintergrund der Jugendlichen einen großen Einfluss auf den Zugang zur dualen Berufsausbildung. Die Gruppe der Ausbildungslosen ist gegenüber den 1950er und 1960er Jahren sozial ärmer und männlicher und ethnisierter geworden. Die duale Berufsausbildung trägt also mit ihrer marktwirtschaftlichen Zugangssteuerung in erheblichem Maße zur Produktion neuer und Perpetuierung bestehender sozialer Ungleichheiten bei.
Inklusive Bildung im Konzept der UNESCO
Die GEW fordert einen systemischen Umbau des Bildungssystems im inklusiven Sinne auf der Grundlage des Inklusionskonzepts der Deutschen UNESCO-Kommission (1):
- Lernschwierigkeiten resultieren aus dem Bildungssystem und sind nicht den einzelnen Menschen und ihren individuellen Fähigkeiten zuzuschreiben.
- Die Vielfalt der Menschen in ihrer Einzigartigkeit und Besonderheit ist anzuerkennen und wertzuschätzen.
- Binäre Zuordnungen und Kategorisierungen von Menschen in jene mit und ohne „Behinderung“, „Benachteiligung“ oder „Ausbildungsreife“ oder „besonderem Förderbedarf“ widersprechen der Inklusion.
- Statt Sondermaßnahmen oder Sonderschulen jedweder Art fordert die GEW gemeinsames Lernen unter Berücksichtigung der individuellen Lernbedürfnisse und Lerninteressen und der Bereitstellung der entsprechenden Vorkehrungen für das gemeinsame Lernen.
- Standardisierte Förderung in homogenisierten Lerngruppen muss abgelöst werden durch flexible, individuelle Unterstützung, um der Individualität der einzelnen Lernenden gerecht werden zu können.
- Partizipation muss als aktive Teilnahme und Mitbestimmung der Lernenden aufgrund ihrer Expertise in eigener Sache verstanden werden.