Anerkennung der wissenschaftlichen fundierten Grundschulpädagogik

Reaktion auf den Erlass "Stärkung der Bildungssprache Deutsch"

Vermutlich hat der „Erlass zum Maßnahmenpaket zur Stärkung der Bildungssprache Deutsch“ vom 15.7.2021 mit den darin enthaltenen Vorgaben und Verboten auch in eurem Kollegium Irritation und Unmut ausgelöst. Wir hören, dass der Erlass in einigen Kollegien  Widerspruchs- und Widerstandsgeist geweckt hat. 

Ähnlich wie Ihr sieht die GEW in dem Erlass einen Angriff auf die von vielen Grundschullehrkräften geleistete Arbeit, auf die Grundschulprofession und eine unnötige und unzumutbare Einengung der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte, wie sie in § 86 (2) des Hessischen Schulgesetzes festgeschrieben ist. Sinngemäß steht dort, dass die Unterrichtsinhalte und das Unterrichtsgeschehen von den Lehrkräften gestaltet und verantwortet wird und dass darein nicht eingegriffen werden darf.

Grundschulkolleg:innen haben in den letzten Jahren mit viel Engagement und großem Einsatz die Schule und ihren Unterricht weiterentwickelt. Sie haben sich dabei insbesondere mit der Heterogenität der Kinder auseinandergesetzt und sich der Aufgabe der individuellen Förderung gestellt. Die Grundschule als eine Schule für alle Kinder leistet einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Deutschland.

Der Erlass genügt in keiner Weise den Anforderungen an eine sachliche und fachlich fundierte Auseinandersetzung über Lehr- und Lernmethoden eines modernen Unterrichts, wie sie in der Grundschulpädagogik geführt wird.

Die vom Grundschulverband entwickelte Grundschrift hat in den Augen vieler Grundschullehrkräfte deutliche Vorzüge auf dem Weg zu einer gut lesbaren flüssigen individuellen Handschrift. Die Grundschrift findet zunehmend Verwendung und erfüllt die Schriftkompetenz, die am Ende der Grundschulzeit erwartet wird, nämlich „eine gut lesbare Handschrift flüssig schreiben“ zu können, wie es die Bildungsstandards für den Primarbereich vorsehen.

Die „pädagogisch motivierte Fehlerkorrektur“, die verbindlich ab dem 2. Halbjahr der ersten Klasse durchgeführt werden soll, wird nicht nur von erfahrenen Grundschullehrkräften, sondern auch von wissenschaftlicher Seite kritisiert. Die Kritik sieht sie als nicht zielführend auf dem Weg zur Entwicklung einer sicheren Rechtschreibung an. Professorin Dr. Anke Reichardt dazu: „Diese Anordnung ist folgenschwer für die Inklusion und die Gestaltung des Unterrichts, sie widerspricht dem, was über das Lernen und Leisten der Schülerinnen und Schüler im Schriftsprachunterricht bekannt ist. Eine undifferenzierte Gesamtkorrektur, die alle Fehler gleich gewichtet, verhindert das Lernen.“

Lassen wir uns also nicht beirren, entwickeln unseren Unterricht pädagogisch begründet weiter, orientieren wir uns an wissenschaftlichen Erkenntnissen, bringen unsere Erfahrung in die Diskussion ein und treten für die Aufwertung der Grundschulprofession ein:

Bezahlung der Grundschullehrkräfte nach A13!
Anerkennung der wissenschaftlich fundierten Grundschulpädagogik!