A 13 am 13. November - worum geht es?

Erster Tag der unbezahlten Arbeit - auch 2020

Vergleicht man die Gehälter der Lehrerinnen und Lehrer mit dem Lehramt für Grundschulen mit den Kolleginnen und Kollegen aller anderen Lehrämter, dann ist der 13. November der Tag, an dem ihre Gehaltszahlungen bis zum Jahresende eingestellt werden. Deshalb fordert die GEW auch an diesem „Ersten Tag der unbezahlten Arbeit“ einmal mehr eine bessere Bezahlung der Grundschullehrkräfte, die wie in allen anderen Lehrämtern in die Besoldungsgruppe A13 oder als Angestellte in die Entgeltgruppe E13 eingestuft werden sollten.

Eine Grundschullehrerin verdient monatlich bis zu 500 Euro brutto weniger als ihr Kollege an einer Förderschule oder einer Gesamtschule. Für die GEW ist das eine Frage der Gerechtigkeit, aber auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Lehrkräftemangels an Grundschulen in Hessen.

Am 13. November 2020 wird die GEW Hessen in vielen regionalen Veranstaltungen und Aktionen auf diese Forderung aufmerksam machen – auch in Zeiten der Pandemie.

Foto:Von der A-13-Aktion in  Kassel 2019