Rhythmisierte inklusive Ganztagsschulen

Einrichten – flächendeckend in Hessen

Beschluss des Landesvorstands GEW Hessen vom 28. Mai 2015

 

"Rhythmisierte inklusive Ganztagsschulen Einrichten – flächendeckend in Hessen <link file:1556>"Beschluss des Landesvorstands GEW Hessen vom 28. Mai 2015

Der GEW Landesvorstand hat die folgende Erklärung beschlossen: 

Wie kann aus unserer Sicht ein Schulkompromiss für die nächsten Jahre aussehen?

Wer Schulfrieden als Ziel ausgibt, muss die Fragen der Umsetzung von bildungspolitischen Maßnahmen mit dem Ziel der Herstellung von Bildungs- und sozialer Gerechtigkeit ins Zentrum des Bildungsgipfels stellen. Hierfür reicht es nicht aus, einzelne Bereiche – wie zum Beispiel die Ganztagsschulen – isoliert zu betrachten, da sich Chancengleichheit und Bildungsmöglichkeiten für alle nur realisieren lassen, wenn sich insgesamt die Struktur des Bildungswesens in Hessen verändert.

Hierfür sind im Zusammenhang die folgenden drei Bereiche zentral:

  1. Der Bildungserfolg darf nicht länger von der Herkunft der Schülerinnen und Schüler abhängig sein. 
  2. Die Verwirklichung von Inklusion erfordert einen klaren Zeit- und Ressourcenplan im Sinne der angemessenen Vorkehrungen im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention. 
  3. Der Ausbau echter Ganztagsschulen in Grundschulen und weiterführenden Schulen muss zielgerichtet in Angriff genommen werden.

Was bedeutet diese Sichtweise für die weitere Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich und im Bereich der Sekundarstufe I?

Diese Schulentwicklungsplanung muss sich aus Sicht der GEW Hessen prioritär an der Neuerrichtung von inklusiven Ganztagsgrundschulen und integrierten, inklusiven Ganztagsgesamtschulen orientieren. Abweichungen von dieser Zielsetzung müssen extra begründet werden. Es muss eine gesellschaftliche Akzeptanz für diese Schule geschaffen werden, sie muss attraktiv gemacht werden!

Rhythmisierte Ganztagsschulen einrichten – flächendeckend in Hessen!

In rhythmisierten Ganztagsschulen kann eine verbesserte individuelle fachliche und soziale Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgen. Soziale Ungleichheiten können ausgeglichen werden. Ganztagsschulen sind ein entscheidendes Mittel zum Abbau der Vererbung von Bildungsbenachteiligung. Insbesondere auch zur Umsetzung von Inklusion werden rhythmisierte Ganztagsschulen benötigt. 

Gerade Ganztagsschulen sind dazu geeignet, die Bildungsteilhabe von Kindern aus Familien mit niedrigem sozio-ökonomischen Status zu unterstützen.

Für den Ausbau rhythmisierter Ganztagsschulen sollen in den nächsten zehn Jahren die folgenden Rahmensetzungen gelten:

  • Das wesentliche Ziel für die nächsten zehn Jahre in Hessen ist der Ausbau eines flächendeckenden Angebots an rhythmisierten Ganztagsschulen in Grundschule und SEK I zu etablieren und damit den Besuch einer echten Ganztagsschule für alle Schülerinnen und Schüler möglich zu machen. Hierbei muss sich Schulentwicklung prioritär an der Entwicklung von Grundschulen und Integrierten Gesamtschulen als Ganztagsschulen orientieren. Es geht prinzipiell um Neuerrichtung von inklusiven Ganztagsgrundschulen und integrierten, inklusiven Ganztagsgesamtschulen. Abweichungen von dieser Zielsetzung müssen extra begründet werden. 
  • Für den Ausbau rhythmisierter Ganztagsschulen müssen genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit Schulen, die dies möchten, sich zu einer Ganztagsschule entwickeln können. Dabei muss ein Verfahren der Mittelvergabe entwickelt werden, das den konkreten Ressourcenbedarf vor Ort anhand von Kriterien wie vorhandene räumliche Situation, Sozialraum, tatsächliche Existenz von potenziellen Kooperationspartnern, Anzahl von Schüler_innen mit inklusivem Beschulungsbedarf, Existenz von Intensivklassen/Kursen oder anderen Seiteneinsteigerprojekten usw. berücksichtigt. Jede Schule hat, in Umfang und Art, einen eigenen Ressourcenbedarf und dem sollte man bei der Vergabe gerecht werden, wobei der Mindestbedarf mit 50 Prozent zusätzlich zur Grundunterrichtsversorgung anzulegen ist.
  • Für einen bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsschulen müssen Abfragemöglichkeiten des tatsächlichen Bedarfs entwickelt werden. Hierfür muss auch die Information über (neue) Ganztagsschulen verbessert werden, sodass es den Eltern und Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich ein fundiertes Bild von diesem neuen Angebot zu machen. Insbesondere neue Angebote der Schulen müssen hier bekannt gemacht werden, damit die Beteiligten diese Option überhaupt erkennen und dann auch wahrnehmen können.
  • Unabhängig von allen anderen Zielsetzungen bleibt die Wahlfreiheit für die Eltern gewahrt. Zu dieser Wahlfreiheit gehört aber auch, dass es für die Eltern möglich wird, den Besuch einer rhythmisierten Ganztagsschule für ihr/e Kind/er vor Ort zu realisieren. 

Ganztagsschulen benötigen eine rhythmisierte Struktur, die nicht nur eine Betreuung am Nachmittag vorsieht. Ganztagsschulen brauchen Bildungs- und keine Betreuungsangebote, um Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern.

Die rhythmisierte Ganztagsschule verbessert die Betreuungsmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler und erleichtert damit die Vereinbarung von Familie und Beruf (vor allem für Eltern von Grundschülerinnen und –schülern und Schülerinnen und Schülern aus den Jahrgangsstufen 5 und 6. Gleichzeitig fördert sie die Kompetenzen ausnahmslos aller Schülerinnen und Schüler, verringert sozial, sprachlich oder kulturell bedingte Bildungsbenachteiligungen und liefert darüber hinaus die notwendigen Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Lernkultur.

Auch bauliche Investitionen werden notwendig. Es gilt Standards für Ganztagsschulen zu entwickeln und einzuhalten, die über denen einer reinen Vormittagsschule liegen.

Dabei muss jedoch das Land ausreichende Ressourcen (mindestens fünfzig Prozent zusätzlich zur Grundsunterrichtsversorgung) zur Verfügung stellen und damit einen flächendeckenden Ausbau ermöglichen. Die Kommunen müssen die Schulen so ausstatten, dass ein Ganztagsbetrieb möglich ist (Cafeteria, Bibliothek, Ruheräume, Freizeiträume für offene Angebote, Kleingruppenräume, Arbeitsplätze für alle Kollegen_innen der Schule ...). Hierbei brauchen Schulen Planungssicherheit über mehrere Jahre in jeder Hinsicht (personelle-, materielle und räumliche Ausstattung). Eine Veränderung in eine Finanzierung von Ganztagsschulen, die sich an den Teilnehmer_innenzahlen am Ganztag orientiert, lehnt die GEW ab.

Hierfür bedarf es auch qualifizierter Fachkräfte, die nach Tarif bezahlt werden müssen.

An Ganztagsschulen arbeiten multiprofessionelle Teams miteinander. Auch um sich miteinander auf Augenhöhe begegnen zu können, muss sichergestellt sein, dass alle feste Beschäftigungsverhältnisse haben und möglichst bei einem Träger (Land Hessen) beschäftigt sind. Entsprechend gelten dann das HPVG und die ausgehandelten Tarifverträge.

Es muss einen konkreten Plan geben, wann und wie weitere Ganztagsschulen im Profil im Bereich der SEK I und der Grundschulen errichtet werden. Ziel wäre, die Bedingungen bereit zu stellen, jedes Jahr mindestens hundert Schulen in echte Ganztagsschulen umzuwandeln.

Dies alles kann im Rahmen des "Pakts für den Nachmittag" (PfN) nicht realisiert werden, sondern nur bei der Entwicklung echter rhythmisierter Ganztagsschulen. 

Richtige Ganztagsschulen sind ein entscheidendes Mittel zum Abbau der Vererbung von Bildungsbenachteiligung. Dabei geht es nicht um ein Modell der "Ganztagsschule light" wie sie der "Pakt für Nachmittag" vorsieht, und bei denen dann auch noch befürchtet werden muss, dass durch Elternbeiträge sogar weitere Barrieren geschaffen werden. Mehr soziale Gerechtigkeit kann nur durch den zielgerichteten Aufbau von wirklichen Ganztagsschulen erreicht werden. Auch hier ist ein klarer Zeitplan erforderlich.