Mehrere Schulämter haben in den vergangenen Tagen die Lehrkräfte wegen der für dieses Frühjahr angekündigten erstmaligen Ausgabe von dienstlichen mobilen Endgeräten angeschrieben. Sie ermöglichen dabei die Wahl zwischen einem iPad und einem Laptop, sind aber sehr sparsam mit Informationen, die eine sinnvolle Auswahl ermöglichen.
Das Kultusministerium erklärt, dass sich das Programm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ explizit an Lehrkräfte richtet. Der Einsatz der „schulgebundenen Geräte“ sei nicht für allgemeine Verwaltungsaufgaben, sondern für den Einsatz im Unterricht vorgesehen. Die Geräte sollen Teil der Schulausstattung sein. Die Genese und Zielsetzung des Programms sei die Ermöglichung von Distanzunterricht im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Die Arbeitsgruppe Digitalisierung in der GEW Hessen möchte hiermit den angeschriebenen Kolleginne und Kollegen eine Entscheidungshilfe an die Hand geben.
Bei der Entscheidung zwischen diesen Geräten ist vor allem der konkrete Einsatzzweck zu beachten, und man sollte sich sehr genau darüber im Klaren sein, was man mit dem Gerät machen will oder muss, bevor man sich entscheidet, denn beide Geräte sind nicht gleichwertig oder miteinander vergleichbar! Einmal ausgesucht, müssen sie aber für drei Jahre verwendet werden und können nicht mehr umgetauscht werden.
Bei der Wahl des Gerätes sollte man sich deshalb insbesondere die Möglichkeiten ansehen und welche für den gewünschten Zweck erforderlichen Peripheriegeräte sich anschließen lassen: Beim Laptop geschieht dies durch die USB- und HDMI-Anschlüsse, beim iPad sind die Anschlussmöglichkeiten via Lightning oder Bluetooth zu betrachten und das schulische oder private Vorhandensein von notwendigen Adaptern für die benötigten Geräte. Der Anschluss eines iPads an einen Beamer oder an einen externen Monitor gelingt nur dann, wenn entsprechende Adapter oder Apple-TV-Geräte verfügbar sind, wohingegen bei einem Laptop der HDMI-Anschluss ausreicht. Ähnlich verhält sich das mit Druckern, Tastaturen usw. Dies sollte vor der Entscheidung sorgfältig geprüft werden.
Bei der Entscheidung ist zu bedenken, dass ja vermutlich nicht nur Videokonferenzen oder andere Kommunikationsmittel verwenden werden sollen, sondern dass mit diesem Gerät z.B. auch Präsentationen erstellt und vorgeführt werden sollen, Lehrmaterialien verfasst und ggf. ausgedruckt werden müssen und vieles andere mehr. Für viele dieser Aufgaben wird ein Gerät benötigt, an dem man auch mal längere Zeit konzentriert arbeiten können muss, und an das man daher einen größeren Bildschirm und eine arbeitsplatzkonforme Tastatur anschließen können sollte.
Es scheint naheliegend, dass die Wahl eines iPad ausschließlich für solche Nutzerinnen und Nutzer in Betracht kommt, die es sinnvoll als mobiles Zweitgerät einsetzen können, weil sie sowohl privat als auch in der Schule bereits über eine umfangreiche Apple-Infrastruktur verfügen und diese dienstlich nutzen können und dürfen. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Fall die dienstliche Nutzung zusätzlicher privat angeschaffter Endgeräte unvermeidbar ist. Für alle anderen ist hingegen die Entscheidung für den angebotenen Laptop dringend zu empfehlen, da nur so sichergestellt ist, dass alle dienstlichen Aufgaben mit diesem Gerät auch ohne Einschränkungen wahrgenommen werden können.
Bild: dylan gillis, unsplash.com