Zum Ende der Sommerferien sind wohl bei allen Kolleginnen und Kollegen im Schuldienst Anschreiben mit den Zugangsdaten und Informationen zu den neuen dienstlichen E-Mail-Adressen eingegangen. Die GEW hat seit vielen Jahren dienstliche E-Mail-Adressen für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte gefordert. Sie begrüßt auch prinzipiell, dass sie nun wirklich kommen sollen. Leider lässt die Art und Weise der Einführung durch das HKM dennoch sehr zu wünschen übrig.
Der Begleiterlass zu den dienstlichen E-Mail-Adressen wurde im Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer (HPRLL) seit Dezember letzten Jahres intensiv erörtert, wobei immer wieder betont wurde, dass deren Verwendung freiwillig bleiben müsse, solange der Dienstherr dafür nicht auch an jeder Schule dienstliche Endgeräte in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Im Zuge der einsetzenden Corona-Pandemie-Lage versuchte das HKM sogar, mit Hilfe der Vorläufigkeitsregelung des HPVG die verpflichtende Nutzung dienstlicher E-Mails einzuführen, bevor die Erörterung darüber mit dem HPVG abgeschlossen war, ruderte aber nach scharfer Kritik seitens des Hauptpersonalrates wieder zurück und setzte das reguläre Erörterungsverfahren fort. Im Laufe der Erörterungen konnten dann zwar einige Detailverbesserungen am Erlass erzielt werden und auch die Zusage der nachfolgenden Einrichtung von Funktionspostfächern für Gremienmitglieder (Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen) konnte bereits im Erlass verankert werden; bei den dienstlichen Endgeräten gab es aber bis zuletzt keine Bewegung auf Seiten des HKM.
Dies führte dazu, dass der HPRLL die sogenannte E-Mail-Richtlinie am Ende ablehnen musste, weil sie die verbindliche Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen ohne Zusicherung der dafür unbedingt erforderlichen Hardware vorsieht. Die im Juni einberufene Einigungsstelle mit einem vom HKM bestellten Vorsitzenden teilte dann überraschenderweise sogar die Position des HPRLL und beschloss ebenfalls, dass ohne die Schaffung der dazu notwendigen dienstlichen Hardware-Voraussetzungen an allen hessischen Schulen die Nutzung dienstlicher E-Mail-Adressen nicht verbindlich eingeführt werden darf. Unter dem Druck der Landesregierung, die sich die dienstlichen-E-Mails auch für den Schulbereich bereits auf die Fahne geschrieben hatte, setzte sich der Kultusminister dann über den Beschluss der Einigungsstelle hinweg und verkündete noch vor den Sommerferien die Einführung der E-Mail-Konten in einer Pressemitteilung, bevor der HPRLL den dafür notwendigen Ministerentscheid zugestellt bekommen hatte, der übrigens bis heute auf sich warten lässt.
Immerhin machte der Kultusminister in seinem Schreiben vom Juli dem HPRLL das von diesem geforderte Zugeständnis, die Nutzung der dienstlichen E-Mails für einen Übergangszeitraum bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 20/21 freiwillig zu belassen, um sich zwischenzeitlich ein Bild von der Hardware-Situation an den hessischen Schulen zu verschaffen und ggf. auch hier nachzusteuern. Nach Auffassung der GEW wäre dies auch eine rechtlich notwendige Voraussetzung für die verpflichtende Nutzung dienstlicher E-Mails. Sollte sich bis zum Beginn des 2. Halbjahres hier nichts getan haben, wird die GEW weitere Schritte prüfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Ganz konkret erreichten die GEW erste Rückmeldungen aus den Kollegien, die sich insbesondere über die geforderte Zwei-Faktoren-Authentifizierung für die Nutzung dienstlicher E-Mails wunderten, die laut Informationsschreiben des HKM für das Anmeldungsprozedere sogar zwei private Endgeräte voraussetzt. Dieses Verfahren mag datenschutztechnisch das sicherere Verfahren darstellen, in den Erörterungen mit dem HPRLL wurde aber von der Dienststelle zugesagt, dass dieses mit Hilfe der Installation eines entsprechenden Tools auch mit nur einem Endgerät möglich sein soll, was die private Endgeräte-Hürde zumindest ein wenig absenkt.
Der HPRLL wird diesbezüglich wieder mit dem HKM ins Gespräch gehen und die bereits zugesagte Vereinfachung des Anmeldeprozederes einfordern.
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