Zur 1. Phase der hessischen Lehrerbildung angesichts der Corona-Pandemie

Aktuelle Informationen und Forderungen des Referats AuF

Stand 6.5.2020

Stand 6.5.2020

Ab dem 7.5.2020  stehen die Angebote der Universitätsbibliotheken den Hochschulangehörigen und Nutzerinnen und Nutzern mit gültigem Bibliotheksausweis wieder zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind begrenzt, die Lesesäle geschlossen und es besteht eine Maskenpflicht.


Stand 30.4.2020

Studierende, die Corona-bedingt Ihren Job verloren haben oder von den Eltern nicht mehr unterstützt werden können, haben die Möglichkeit, einen zinslosen Überbrückungskredit von bis zu 650 Euro pro Monat und insgesamt 7800 Euro aufzunehmen. Deutsche Studierende können den Antrag dafür ab dem 8. Mai stellen, ausländische Studierende an deutschen Hochschulen können die Hilfe ab Juli erhalten. Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bei der die zinslose Hilfe für maximal ein Jahr beantragt werden kann.

kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Plan der Großen Koalition, in Not geratenen Studierenden durch einen Bankkredit zu helfen, als unzureichend kritisiert. „Wir sind erleichtert, dass die Bundesregierung endlich tätig wird und zumindest über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für ein Jahr eine Überbrückungshilfe in Höhe von bis zu 650 Euro monatlich anbietet. Das ist ein Strohhalm, nach dem viele Studierende greifen werden, die in der Corona-Krise ihre Jobs verloren haben und auch beim BAföG leer ausgehen. Es ist aber falsch, die Studierenden in der Not zu zwingen, einen Schuldenberg von über 7.000 Euro anzuhäufen. Wie bei der Soforthilfe für Selbstständige und Unternehmen sollte auch die Soforthilfe für Studierende ein Zuschuss sein, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ansonsten besteht die Gefahr, dass viele junge Menschen in den Studienabbruch getrieben werden. Dadurch verschärft sich der Fachkräftemangel in vielen Bereichen, nicht zuletzt im Bildungs- und Gesundheitsbereich“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, am Donnerstag in Frankfurt a.M.­­


Stand 6.4.2020

Die hessische Landesregierung hat am 6. April gemeinsame Eckwerte von Wissenschaftsministerium und Präsidien für die flexible Gestaltung des Sommersemesters an den hessischen Hochschulen bekannt gegeben.

wissenschaft.hessen.de

Demnach findet im Sommersemester 2020 an hessischen Hochschulen eingeschränkter Präsenzbetrieb mit vorwiegend digitalen Lehrformaten statt. Für alle Studierenden soll es möglich sein das Semester zu absolvieren. Studierende, die keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile erfahren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Vorgaben in Bezug auf die Regelstudienzeit. Die Vorlesungen des Wintersemesters werden voraussichtlich am 1.11.2020 beginnen.

Praktika sollen in das Wintersemester verschoben werden und Klausuren oder E-Klausuren erst wieder stattfinden, wenn entsprechende Präsenzmöglichkeiten gegeben sind. Alle hessischen Hochschulen sollen Unterstützungsangebote und Beratungsmöglichkeiten zur digitalen Lehre im Sommersemester 2020 bereit stellen.

digll-hessen.de/toolsammlung-hs/#hochschulen

Alle noch ausstehenden mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung in Hessen wurden abgesagt. Die in der Ersten Staatsprüfung bereits erbrachten Leistungen werden auf das Gesamtergebnis hochgerechnet.  Alle zugelassenen Kandidat*innen des aktuellen Prüfungsdurchgangs die ihre bisherigen Prüfungsteile (Wissenschaftliche und Diagnostische Hausarbeit, Wahlprüfung, Klausur) bestanden haben, erhalten ein Zeugnis. Alle Betroffenen werden von der Lehrkräfteakademie persönlich angeschrieben und über das weitere Vorgehen zur Zeugnisübergabe informiert.

lehrkraefteakademie.hessen.de

Eine wissenschaftliche Hausarbeit zum Ersten Staatsexamen kann nun wieder angemeldet werden. Abhängig vom Prüfungssandort müssen die jeweiligen Kandidat*innen eine Erklärung unterschreiben, in der sie darauf hingewiesen, dass sie derzeit eine wissenschaftliche Hausarbeit unter erschwerten Bedingungen antreten (Bibliotheksschließungen etc.) und für diese erschwerten Bedingungen ggfs. nur eine Verlängerungsfrist von maximal 2 Wochen erwarten können. 

Wir halten eine derartige Selbstverpflichtung von Studierenden als auch die o.g. Regelung für inakzeptabel und fordern eine Verlängerungsfrist der Fertigstellung der Wissenschaftlichen Hausarbeit zum Ersten Staatsexamen von mindestens acht Wochen.

Auch in Bezug auf die digitale Lehre besteht weiterhin Handlungsbedarf: Um qualitativ hochwertige Online-Studienangebote zur Verfügung stellen zu können und Studierende angemessen zu betreuen und zu beraten, muss Beschäftigten mit hohem Lehrdeputat dieses für die nächsten zwei Semester reduziert werden.


Stand 22.4.2020

Die Kultusministerkonferenz hat für die Absolventinnen und Absolventen von lehramtsbezogenen Studiengängen, die im Jahr 2020 ihre erste Lehramtsprüfung ablegen, beschlossen, dass sie hinsichtlich der bundesweiten Mobilität bei der Einstellung in die Vorbereitungsdienste der Länder keine Nachteile aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus haben sollen.

Die Länder verpflichten sich weiter für den Fall, dass die Verschiebung von Prüfungsterminen beziehungsweise die Änderung von Prüfungsformaten im Jahr 2020 zu einer späteren Ausstellung der Zeugnisse führen sollten, die als Nachweis über die Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst dienen, die Einstellungsmöglichkeiten in den Vorbereitungsdienst unter Berücksichtigung der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen zu flexibilisieren. Die Länder gewähren bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst angemessene Nachreichfristen für diejenigen Unterlagen, die für eine Zulassungs- oder Einstellungsentscheidung relevant sind.“

kmk.org/aktuelles/artikelansicht