Die 2. Phase der Lehrerausbildung in Zeiten von Corona

Infos für LiV vom 4. Mai 2020

Die Corona-Pandemie hat nicht nur unseren Alltag an vielen Stellen auf den Kopf gestellt, es hat in Zeiten von Kontaktverboten und geschlossenen Schulen auch große Auswirkungen auf die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in der ersten und zweiten Phase.

Viele LiV haben sich an die GEW Hessen gewandt, um Informationen über den Fortgang ihrer Ausbildung zu bekommen. Wir haben uns bemüht für die einzelnen Phasen die wichtigsten Informationen zu den Stichworten Einführungsphase, 1. Hauptsemester, 2. Hauptsemester, Prüfungssemester und Wiederholungsprüfungen zusammen zu stellen.

Es mehren sich zur Zeit Beschwerden von LiV, dass sie zu viel Unterricht machen müssen. LiV müssen nur Unterricht in einer Gruppe einer geteilte Klasse unterrichten und nicht zweimal oder anders ausgedrückt: Doppelter Einsatz in geteilten Lerngruppen muss also doppelt gerechnet werden. Die anderen Lerngruppen, die im „Homeschooling“ unterrichtet, werden als Lerngruppe selbstverständlich gewertet. Auch ein Einsatz in der Notbetreuung muss angerechnet werden. Klar ist mittlerweile auch, dass kein Unterrichtseinsatz am Seminartag stattfinden darf.

Die meisten LiV haben im Moment  – sofern sie nicht in Abschlussklassen eingesetzt sind – noch keine Unterrichtspraxis nach der Schulwiederöffnung. Aus hygienischen Gründen und Gründen des Infektionsschutzes führen Schulen nur Frontalunterricht durch. Die Schülerinnen und Schülern dürfen ihren Platz oft nicht verlassen und die Lehrkraft und auch die auch die Lehrkraft muss Abstand halten. Dies ist aber sicherlich keine sinnvolle (Unterrichts-)Praxis, die dem Anspruch an guten Unterricht (vgl. auch Hessischen Referenzrahmen Schulqualität, Qualitätsbereich VI) gerecht wird bzw. die auch nur annähernd das widerspiegelt, was in  Modul- und Ausbildungsveranstaltungen vermittelt wird.

Wir bitten LiV, sich mit Fragen und bei Problemen an die Personalräte in den Studienseminaren zu wenden. Selbstverständlich ist auch die GEW für euch da:

Kontakt: Christina Nickel, Referat AuF

 auf@gew-hessen.de

Einführungsphase

Die Vereidigung der neuen LiV erfolgte Anfang Mai in Kleingruppen. Es finden zunächst keine Präsenzveranstaltungen für einen Jahrgang statt. Damit können sich leider auch die Verbände nicht den neuen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst vorstellen, sondern nur ihre Materialien zur Verfügung stellen. Selbstverständlich ist die GEW auch bei Rückfragen zur Ausbildung telefonisch erreichbar. Hospitationen sind zurzeit nicht möglich, können aber – je nach Entwicklung der Lage – eventuell gegen Ende des Schuljahres ermöglicht werden.

1. Hauptsemester

Im ersten Hauptsemester finden keine bewerteten Unterrichtsbesuche statt. Die Modulveranstaltungen können als Präsenzveranstaltungen oder digital ablaufen und es sollen  beratende Unterrichtsbesuche ermöglicht werden.

Bewertung

Wenn ein UB stattgefunden hat, findet die Bewertung auf der Basis dieses Besuches statt.

Sollte der  gezeigte Besuch nicht im ausreichenden Bereich bewertet worden sein, kann als Ersatzleistung ein Unterrichtsentwurf („kleiner Entwurf“) verfasst werden, der dann mit der modulverantwortlichen Person erörtert wird.

Sollte kein UB stattgefunden haben, findet die Bewertung auf der Basis einer Ersatzleistung statt (schriftlicher „kleiner“ Unterrichtsentwurf).

Minderleistung

Wenn die Ersatzleistung unter 5 Punkten bewertet worden sein sollte, so muss die LiV eine zweite Ersatzleistung in gleicher Form erbringen.

Ausnahmeregelung Modulprüfung

Modulprüfungen, die durch Minderleistungen im Unterricht entstanden sind (Zeitraum 1.8.2019 – 31.1.2020) und noch nicht durchgeführt worden sind (Rahmen: bis 3 Monate nach Semesterende) können nicht durch Vorlage eines Entwurfes und entsprechende Erörterung ausgeglichen werden, sondern nur durch Unterricht.

2. Hauptsemester

Es finden keine bewerteten Unterrichtsbesuche statt. Die Modulveranstaltungen können als Präsenzveranstaltungen oder digital ablaufen und es sollen  beratende Unterrichtsbesuche ermöglicht werden.

Bewertung

Wenn ein UB stattgefunden hat, findet die Bewertung auf der Basis dieses Besuches statt.

Sollte  der gezeigte Besuch nicht im ausreichenden Bereich bewertet worden sein, kann als Ersatzleistung ein Unterrichtsentwurf („vollständiger Entwurf“) verfasst werden, der dann mit der modulverantwortlichen Person erörtert wird. Wenn kein UB stattgefunden hat, findet die Bewertung auf der Basis einer Ersatzleistung statt (schriftlicher „vollständiger“ Unterrichtsentwurf) mit Erörterung mit der modulverantwortlichen Person statt.

Minderleistung

Sollte die Ersatzleistung unter 5 Punkten bewertet sein, so muss die LiV eine zweite Ersatzleistung in gleicher Form erbringen.

Ausnahmeregelung Modulprüfung

Modulprüfungen, die durch Minderleistungen im Unterricht entstanden sind (Zeitraum 1.8.2019 – 31.1.2020) und noch nicht durchgeführt worden sind (Rahmen: bis 3 Monate nach Semesterende) können nicht durch Vorlage eines Entwurfes und entsprechende Erörterung ausgeglichen werden, sondern nur durch Unterricht.

Prüfungssemester

Wenn zwei UBs stattgefunden haben, erfolgt eine Bewertung wie üblich.

Sollte erst ein UB stattgefunden haben, wird auf der Grundlage dieses einen Besuches bewertetet. Sollte noch kein kein UB stattgefunden haben, wird die Leistung der sieben bisher absolvierten Module auf 8 Module hochgerechnet.

Prüfungen unter Corona

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage von zwei ausführlichen Unterrichtsentwürfen, die mit der Prüfungskommission in 60 Minuten erörtert werden.

Die mündliche Prüfung erfolgt in der üblichen Form; sie kann in Form einer Videoschaltkonferenz erfolgen. Wir möchten hier anmerken, dass die Videoprüfungen nicht als grundsätzliche Prüfungsform gedacht sind, sondern nur in Einzelfällen bei Zustimmung aller Beteiligten möglich sein soll. Bei Unklarheiten sollten sich LiVs auf jeden Fall an den Personalrat des Studienseminars wenden.

Über die nähere Ausführung (Zulassung von Gästen etc.) bestimmt die Seminarleitung unter Zustimmung des örtlichen Personalrates.

Wiederholungsprüfungen

Wiederholungsprüfungen sind von den Möglichkeiten der Prüfung ohne Unterrichtspraxis ausgenommen. Diese LiV müssen Unterricht zeigen, was bedeutet, dass dies vielleicht in diesem Semester nicht mehr zu leisten ist. Geschuldet ist dies der Auffassung von Lehrkräfteakademie und Kultusministerium, dass man im Unterricht gezeigte Defizite auch im Unterricht wieder ausgleichen müsse und eine Prüfung vollständig ablegen müsse. Hierin sieht die GEW Hessen einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und kritisieren dieses Vorgehen.

Die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um längstens sechs Monate beginnt mit dem geplanten Datum der Wiederholungsprüfung für den Fall, dass Unterricht in den Lerngruppen der LiV in diesem Semester nicht mehr möglich sein sollte. Wenn beide zu zeigenden Lerngruppen wieder im Unterricht sind, ist die Wiederholungsprüfung in diesem Semester zu ermöglichen.

Wir haben uns als GEW dafür eingesetzt, dass es für LiV, die eine Wiederholungsprüfungen ablegen müssen, keine Kürzung der Bezüge gibt. Mit Erfolg: Die Herabsetzung des Anwärtergrundbetrages um 15% wird für alle betreffende LiV ausgesetzt.

LiV, die ihre Zweite Staatsprüfung wiederholen müssen, können wählen, ob Sie diese mit Unterrichtspraxis oder wie die anderen LiV im Corona-Format machen.