Abschaffung des Praxissemesters

nach §15 Abs. 7 HLbG und § 19 HLbGDV

Beschluss des Landesvorstands

5. Februar 2015

Analyse des Konzepts des Praxissemesters in Hessen 

In HLbG §15 Abs. 7 wird geregelt, dass die Goethe-Universität Frankfurt für das Studium für das Lehramt an Gymnasien, die Justus-Liebig-Universität Gießen für das Studium für das Lehramt an Förderschulen und die Universität Kassel für das Studium für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt für das Lehramt an Gymnasien im Fach Musik Regelungen zur Erprobung eines Praxissemesters ab dem Wintersemester 2014/2015 zu treffen haben. Dieses Praxissemester soll an den genannten Hochschulen die bisherigen Praxisphasen ersetzen. Das Praxissemester beginnt nach Ende des zweiten Fachsemesters und endet spätestens am letzten Vorlesungstag des vierten Fachsemesters. Die Erprobung soll unter Einbeziehung der Lehrkräfte, die die Studierenden in der Schule betreuen, wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

§ 19 HLbGDV konkretisiert die Durchführung des Praxissemesters. Danach sollen die Studierenden am gesamten Schulleben teilnehmen. „Hierzu gehören neben Hospitationen insbesondere eigene Unterrichtsversuche unter Anleitung von schulischen Betreuerinnen und Betreuern und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts wie Konferenzen, Elternabende, Wandertage, Studienfahrten, Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen und Projekte. Die Studierenden erhalten Einblick in die Tätigkeit von Lehrkräften als Führungskräfte. Sie übernehmen daher auch ausbildungsrelevante Aufgaben aus den Bereichen Unterstützung der Schulleitung und der Fachgebiete, individuelle Förderung, Medien und Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule.“

Die Hochschulen, die Studierende den Praktikumsschulen zuteilen, bieten Reflexionsgespräche an, bewerten das Praktikum und erarbeiten Praktikumsordnungen. 

Kritik dieses Konzepts des Praxissemesters

Die GEW hat bereits in ihrer Stellungnahme bei der Anhörung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes im April 2014 kritisch Stellung bezogen zu dieser Form des Praxissemesters. Trotz dieser Kritik sowie der einhelligen Kritik der Öffentlichkeit und der Experten auf dem Gebiet der Lehrerbildung wurde der Gesetzesentwurf verabschiedet. Inzwischen werden die vielfältigen Probleme dieses unausgegorenen Konzepts deutlich: 

Curriculare Kritik

  • Das Praxissemester ersetzt sequentiell und curricular aufeinander aufbauende Praxisphasen, die – je nach Ausbildungsstand – einen spezifischen Beitrag zum Aufbau von Lehrerprofessionalität leisten. Es bedeutet daher einen Rückschritt im Vergleich zu den bisherigen Praxisphasen, wenn die Studierenden nur einmal in einem frühen Stadium ihres Lehramtsstudiums mit der schulischen Praxis in Kontakt treten. Die Fähigkeit, schulische Praxis in all ihren Facetten zu reflektieren, muss während des gesamten Studiums im Theorie-Praxis-Bezug aufgebaut und erweitert werden. Eine Ausrichtung am Konzept des forschenden Lernens, dem Spezifikum von Praxisphasen im Studium, ist nicht zu erkennen.
  • Die frühe Situierung des Praxissemesters im Studienverlauf, verbunden mit der Aufgabe, Praxiserfahrungen zu vertiefen und zu erweitern, steht im Widerspruch zur Praxis und den Erfahrungen anderer Bundesländer und den Expertisen zu Praxisphasen. Studien zur Lehrerprofessionalität unterstreichen für die Bereiche des Erwerbs pädagogischer, fachlicher und fachdidaktischer Kompetenzen, dass zu einem derart frühen Zeitpunkt das fachliche Verständnis der Inhalte und Gegenstände, das Wissen zur Auswahl, Vermittlung, Kontextualisierung und zum Erwerb von Lerngegenständen, die Fähigkeiten zur Strukturierung fachlichen Unterrichts sowie zu dessen kriterienorientierter Reflexion allenfalls ansatzweise erworben sein können. Es entsteht die Gefahr, dass unter dem Handlungsdruck der Praxis Theorieabstinenz entsteht und professionelle Reflexionsfähigkeit geradezu verhindert wird.
  • Was die Ziele des Praxissemesters betrifft, so kritisiert die GEW, dass die Studierenden Aufgaben zur Unterstützung von Führungskräften übernehmen und die Schulleitung bei der Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule unterstützen sollen. Diese Anpassung der Studierenden an die bildungspolitischen Ziele der amtierenden Landesregierung widerspricht dem Konzept einer notwendigen theorie- und forschungsbasierten Förderung der Wahrnehmungs- und Reflexionsfähigkeit im Arbeitsfeld Schule. Damit wird die Chance vertan, dass die Studierenden die Haltung des reflektierenden Praktikers entwickeln, die einzig professionelle Haltung im Lehrerberuf. Professionalisierung bedeutet, dass Lehrkräfte reflektieren können, dass sich Gesellschaft und Lebenswelt der Schülerinnen in ständigem Wandel befinden.
  • Das hessische Konzept des Praxissemesters vermischt das Ziel der Eignungsfeststellung für den Lehrerberuf mit dem Ziel der Erforschung des Arbeitsfelds Schule. Allem Anschein nach will man die Lehramtsstudierenden möglichst früh einem umfassenden „Praxisschock“ aussetzen, um nach sozialdarwinistischem Prinzip die überlebensfähigen zukünftigen Pädagogen im Schuldienst frühzeitig zu selektieren. Die Annahme, dass diese Vorgehensweise zu einer erfolgreichen Reflexion der Berufswahl angehender Lehrerinnen und Lehrer führt, widerspricht allen Erfahrungswerten und dem Professionswissen zur Entwicklung von Lehrerpersönlichkeiten. Im Übrigen kann Eignungsüberprüfung in der Lehrerbildung nicht über ein halbes Jahr als sublim mitlaufende Aufgabe erfolgen, sondern muss als explizit ausgewiesenes professionelles Verfahren über Tests zur Selbstevaluation und Kurzzeitmaßnahmen möglichst vor oder zu Beginn des Studiums erfolgen. Die Ungeeignetheit des Modells ergibt sich auch daraus, dass die Erprobung nicht mit der Verlängerung der Lehramtsausbildung um mindestens ein Semester verbunden wird. Die Intensivierung der Praxiselemente müsste mit einer Erhöhung des Anteils von Theorie und Forschung verbunden werden. Schulische Alltagserfahrungen und deren begleitende Reflexion können eine wissenschaftliche Analyse und fachdidaktische Theoriebildung nicht ersetzen. Der Umgang mit neuem Wissen, mit unbekannten Theorien und mit unvorhergesehenen Problemen des Alltags erfordert erhöhte und nachhaltige Analyse- und Reflexionsmöglichkeiten. Dieser Einsicht in eine notwendige Verlängerung der Studiendauer folgen im Übrigen - bei wechselnden Modellen der Lehrerbildung - alle anderen Bundesländer, die ein Praxissemester eingeführt haben.
  • In dem geplanten Modellversuch werden die Praxisanteile auf dreißig Leistungspunkte erhöht, obwohl die Forschung zu dem Ergebnis kommt, dass ein Mehr an Schulpraxis nicht zu einer besseren Lehrerausbildung beiträgt. Diese Erhöhung geht – je nach Umsetzung des Modellversuchs – zu Lasten des Erwerbs von Studieninhalten in den Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und/oder Bildungswissenschaften. Die Forschung zeigt aber, welche hohe Bedeutung das fachliche und pädagogisch-psychologische Wissen für die Qualität des Unterrichts und das Lernen der Schülerinnen und Schüler hat. Das bedeutet: Der Modellversuch setzt mit der Erhöhung schulpraktischer Anteile und der gleichzeitigen Reduktion von fachlichen und bildungswissenschaftlichen Anteilen falsche Schwerpunkte, die durch eine Verlängerung der Regelstudienzeit auf zehn Semester in allen Lehramtsstudiengängen kompensiert werden können.
  • In allen Bundesländern, die ein Praxissemester einführen, wird diese Einführung zu einer stärkeren Verzahnung der ersten mit der zweiten Phase der Lehrerausbildung genutzt. Im hessischen Modell sind die Studienseminare ausgespart, die Chance einer Verzahnung der beiden Phasen der Lehrerausbildung wird nicht genutzt.

Kritik aus der Sicht der Schulen und Lehrkräfte

  • Die Organisation des Praxissemesters ist eine organisatorische Herausforderung in einem Flächenland wie Hessen. Wenn diese Organisation nicht gelingt, besteht die Gefahr, dass die Schulen an den genannten Hochschulstandorten eine enorme Anzahl von Praktikanten zu verkraften haben und der Schulbetrieb gestört wird. Es kommt hinzu, dass die Schulhalbjahre mit den Universitätssemestern nicht kompatibel sind, so dass eine umfassende Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten schon hierdurch auf erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten stößt.
  • Die Praktikantinnen und Praktikanten werden in einem sehr frühen Stadium ihres Studiums an den Schulen unterrichten. Zu diesem Zeitpunkt haben sie weder hinreichend fachliche und fachdidaktische Kompetenz noch professionelle Reflexionsfähigkeit ausgebildet, um den Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. Diese werden zu Versuchsobjekten bildungspolitisch unausgegorener Maßnahmen.
  • Infolgedessen wird es noch stärker als bislang auf die Mentorinnen und Mentoren an den Schulen ankommen. Schon jetzt haben Mentorinnen und Mentoren eine herausfordernde Aufgabe: Diese beinhaltet nicht nur, einen qualitativ hochwertigen Unterricht zu halten, sondern auch über Fähigkeiten im Bereich der Beratung, der Gesprächsführung und eines wirksamen Feedback zu verfügen und Lehr- und Lernsituationen auf der Basis von Kriterien guten Unterrichts reflektieren zu können. Wenn aber die Studierenden mit einem geringeren konzeptuellen Wissen in die Schulpraktika starten, dürfte der Einfluss der Mentorinnen und Mentoren wie auch der weiteren spezifischen schulischen Bedingungen vor Ort noch größer werden als bislang .Ob ein Student/eine Studentin von dem Praktikum profitiert oder nicht, hängt demnach künftig noch stärker von Faktoren ab, die er/sie selbst und die Betreuer der verantwortlichen Hochschule nicht in den Händen haben und demnach auch nicht oder nur wenig beeinflussen können. Bevor ein Praxissemester der vorgeschlagenen Art überhaupt eingeführt werden kann, müssten die lehrerausbildenden Hochschulen neue - bislang in dieser Form nicht existierende -Qualifizierungsprogramme für Mentoren entwickeln und erproben, um im Praxissemester eine qualifizierte wissenschaftlich begründete Ausbildung gewährleisten zu können.
  • Nach § 19 HLbGDV sollen/müssen die Mentorinnen und Mentoren der Schulen die Praktikantinnen und Praktikanten bei der Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtseinheiten und -besuche anleiten und zu ihrem Lernfortschritt systematisch beraten.Diese Unterstützung didaktisch und fachwissenschaftlich unerfahrener Studentinnen und Studenten erfordert einen hohen Zeitaufwand, der in keiner Weise mit 80 €/Monat, wie es der Landesregierung vorschwebt, adäquat vergütet wird.Die Zuständigkeit für die Überprüfung der Anwesenheit der Studentinnen und Studenten und ihre Beurteilung am Ende des Praxissemesters bedeuten ebenfalls eine zusätzliche Arbeitsbelastung.Weiterer Zeitaufwand entsteht durch die Verpflichtung der Mentorinnen und Mentoren zur Fortbildung in Kooperation mit den Universitäten sowie zur Mitwirkung an der Evaluation des Modellversuchs.All dies ist neben dem normalen Schulalltag nicht ohne adäquate zeitliche Entlastung zu leisten.
  • In dem geplanten Modellversuch werden viele Kinder und Jugendliche problematischen Lernsituationen ausgesetzt, da es den Lehramtsstudierenden zu Beginn des Studiums noch an pädagogisch-psychologischem, allgemein didaktischem, fachlichem und fachdidaktischem Wissen mangelt. Dies wird zum einen dazu führen, dass Studierende in bestimmten Fächern nur bedingt oder gar nicht eingesetzt werden dürfen (Chemie, Physik, ggf. auch Sport). Zum anderen leistet dies problematischen Studierenden-Schüler-Interaktionen Vorschub, wenn Studierende Schülerinnen und Schülern etwas erklären sollen und dabei auf fehlerhaftes, unvollständiges und wenig belastbares Wissen zurückgreifen, wenn Studierende Verhaltensmuster ihrer Mentorinnen und Mentoren übernehmen oder imitieren, die sie aufgrund eines Mangels an Wissen kaum oder nur unzureichend reflektieren, oder wenn Studierende sich an den Verhaltensmustern orientieren, die sie selbst als Schüler erlebt haben. Alle diese wahrscheinlichen Folgen entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen eines modernen Unterrichts – im Gegenteil: Sie konterkarieren die bisherigen Bemühungen um eine stärkere Professionalisierung des Lehrerberufs. Der Modellversuch ist vor diesem Hintergrund höchst problematisch, da es keine Belege seitens der Wissenschaft gibt, die eine so frühe Praxisphase als einzige Form der schulpraktischen Studien während des Studiums rechtfertigen. 

Kritik aus der Sicht der Hochschulen und der Studierenden 

  • Die geplante Erprobung des Praxissemesters erfordert eine grundlegende Überarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen und die Erarbeitung von Praktikumsordnungen. Dies verursacht an den Hochschulen einen unverhältnismäßig hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand, für den keine Ressourcen vorgesehen sind. Auch die Zuteilung der Studierenden an die Schulen belastet die Hochschulen zusätzlich besonders stark. Im Falle des Scheiterns der Erprobung fiele ein vergleichbarer Arbeitsaufwand erneut an.
  • Der Gesetzesentwurf berücksichtigt in keiner Weise die Lebensrealität von Studierenden heute. Über zwei Drittel der Studierenden müssen neben dem Studium einer Erwerbsarbeit nachgehen. Weitere Umstände, wie Studierende mit Kindern oder Härtefallregelungen wie die Pflege von Familienangehörigen oder ähnliches sind bei der Konzeption des Praktikums nicht berücksichtigt. Die Bewältigung dieser Aufgaben wird durch das Praxissemester erheblich erschwert.
  • Es sind keine abweichenden Regelungen jenseits eines regulären Vollzeitpraktikums vorgesehen. In Anlehnung an die gesetzlichen Vorschriften (HHG §15, Abs.2) ist eine Teilzeitregelung auch für das Praxissemester daher dringend erforderlich.
  • Eine Bezahlung der Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht vorgesehen, was die Studierenden in finanzielle Notlage bringen kann.
  • Die sehr unterschiedlichen Kosten für die An- und Abreise zur Praktikumsschule sollten nicht einseitig bei den Studierenden liegen. Ein Fahrtkostenzuschuss entsprechend der Entfernung zum Universitätsstandort ist erforderlich.
  • Es werden keine Kriterien für die Zuweisung der Studierenden an Praktikumsschulen festgelegt, z.B. werden soziale Gesichtspunkte nicht berücksichtigt.
  • § 19, Abs. 8 HLbGDV wälzt zentrale Fragen der Durchführung des Praxissemesters, wie z.B. die Art und Umfang der Unterrichtsbesuche, auf die Hochschulen ab, statt diese qua Verordnung zu regeln. In der modularisierten und von Konkurrenz geprägten Studienkultur kann dies zu erheblich unterschiedlichen und ungleichen Ausgestaltungen an den einzelnen Hochschulen führen.

Forderungen der GEW

  • Zum Gelingen des Praxissemesters sind institutionelle und personelle Rahmenbedingungen notwendig. An den Universitäten sind Dauerstellen erforderlich zur Sicherung der Kontinuität der Kooperation mit den Schulen und zur Betreuung der Studierenden.
  • Angesichts der Tatsache, dass für die Lehrkräfte an den Schulen die Umsetzung der 40-Stunden-Woche immer noch aussteht, können die Mentorinnen und Mentoren eine weitere aufwändige Mehrarbeit ohne Entlastung durch eine angemessene Reduzierung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl  nicht hinnehmen und angesichts der beschriebenen Herausforderungen auch nicht bewältigen. 
  • Vor dem Hintergrund der unklaren Zielsetzung der Probephase des Praxissemesters, der dargestellten grundlegenden Schwächen des Modells, der diffusen Gesamtplanung und der ungeklärten Finanzierung lehnt die GEW Hessen den derzeit geplanten Modellversuch zur Erprobung eines Praxissemesters im Lehramtsstudium ab.
  • Die GEW fordert die Regierungsparteien auf, schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf in den Hessischen Landtag einzubringen, der das Praxissemester an allen Universitäten wieder durch curricular aufeinander aufbauende Praxisphasen ersetzt, so wie es derzeit an den nicht vom Praxissemester betroffenen Universitäten Darmstadt und Marburg der Fall ist.
  • Die GEW fordert die Landesregierung auf, die Erfahrungen anderer Bundesländer, die gegenwärtig ein Praxissemester einführen, auszuwerten und von diesen Erfahrungen zu lernen. So sollte z.B. evaluiert werden, welche Probleme die Einführung des Praxissemesters in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen mit sich bringt. In Nordrhein-Westfalen wird gegenwärtig ein Modell des Praxissemesters umgesetzt, das konzeptionell plausibel erscheint. Auch werden wesentlich mehr Ressourcen als in Hessen für die Schulen und Universitäten bereitgestellt. Dennoch zeigen erste Erfahrungen, welche Probleme die Einführung des Praxissemesters mit sich bringt. Hessen sollte die Chance nutzen, diese Umsetzung zu evaluieren und dann unter Einbeziehung der Öffentlichkeit einen Diskurs über die Notwendigkeit des Praxissemesters führen, bevor im Hauruckverfahren Universitäten, Studierende, Schulen sowie Schülerinnen und Schüler ins Chaos gestürzt werden.

"Abschaffung des Praxissemesters" – Beschluss des Landesvorstands 5. Februar 2015

Umsetzung und Textbausteine