Die Besoldung von Grundschullehrkräften

HLZ 3/2022: Gewerkschaften

In den zurückliegenden Jahren hat die GEW Hessen schon zweimal das Lebenseinkommen von Grundschullehrkräften im Bundesländervergleich berechnet. Seit Beginn des laufenden Schuljahres bezahlt nun auch das Nachbarland Thüringen seine Grundschullehrkräfte nach A 13 bzw. E 13. Und das Nachbarland Bayern bezahlt zwar nach A12, hat aber die Besoldung für Grundschullehrkräfte durch eine Veränderung beim Stufenaufstieg deutlich erhöht.

Mittlerweile haben acht Bundesländer – zum Teil auf Grundlage einer stufenweisen Anpassung – beschlossen, Grundschullehrkräfte grundsätzlich nach A 13 bzw. E 13 zu entlohnen. Dabei handelt es sich um die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Niedersachsen konnte sich zwar noch nicht zu einer Höhergruppierung durchringen, allerdings bekommen verbeamtete Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A12 „als Einstieg in ein neues Besoldungssystem“ eine monatliche Zulage von aktuell 98,63 Euro (brutto).

Es ist klar, dass die Bundesländer, die an einer Besoldung nach A12 festhalten, beim Werben um Grundschullehrkräfte zunehmend ins Hintertreffen geraten werden. Dies zeigt sich insbesondere dann, wenn die Einkommen von Grundschullehrkräften für das gesamte Arbeitsleben (Lebenseinkommen) verglichen werden.
Für einen entsprechenden Vergleich wird im Folgenden unterstellt, dass eine unverheiratete Lehrkraft 40 Jahre ununterbrochen berufstätig ist. Dabei basiert die Vergleichsberechnung auf der aktuell gültigen Besoldung: Natürlich werden sich in Zukunft die Besoldungstabellen durch die mehr oder weniger konsequente Übertragung der zum Teil unterschiedlichen Tarifergebnisse verändern. Zukünftige Besoldungsentwicklungen sind aber nicht bekannt, und sie können deshalb auch nicht berücksichtigt werden.

Wie die Tabelle auf dieser Seite zeigt, sind die Unterschiede des Lebenseinkommens einer Grundschullehrkraft zwischen den Bundesländern enorm groß. Wie nicht anders zu erwarten liegen die acht A13-Länder mit deutlichem Abstand an der Spitze, ganz hinten befinden sich das Saarland und Rheinland-Pfalz.

Das Lebenseinkommen fällt in Sachsen um fast 400.000 Euro (!) höher aus als im Saarland. Nur Bayern liegt als A12-Land noch knapp über dem Mittelwert, aber der Abstand zu dem davor platzierten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern beträgt immerhin rund 53.000 Euro. Hessen rangiert unter den Bundesländern auf Rang 14 – der Abstand zum Durchschnittswert beträgt etwa 140.000 Euro und zum führenden Bundesland Sachsen sogar 325.000 Euro.

Das Schaubild links berücksichtigt darüber hinaus die Tatsache, dass die Arbeitszeiten der Lehrkräfte in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Hessen weist im Bereich der Grundschulen mit 28,5 Pflichtstunden bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs die höchste Wochenstundenzahl unter allen Bundesländern auf. Werden die unterschiedlichen Pflichtstundenzahlen sowie die je nach Bundesland ebenfalls unterschiedlich ausfallenden altersabhängigen Ermäßigungen berücksichtigt, dann fällt Hessen beim Lebenseinkommen auch hinter Rheinland-Pfalz zurück, und nur das Saarland schneidet noch schlechter ab.

Unter diesen Bedingungen wird Hessen immer größere Schwierigkeiten bekommen, Lehrkräfte für den Grundschulbereich anzuwerben. Eine Höhergruppierung der Lehrkräfte an Grundschulen in die Besoldungsgruppe A13 und eine Verminderung der Pflichtstundenzahl sind dringend geboten, um den Lehrkräftemangel zu beseitigen.
Die ausführliche Broschüre findet man unter dem Kurzlink bit.ly/3tis4ns und unter www.gew-hessen.de.

Kai Eicker-Wolf