Personalräte im Schulbereich

Notwendige Interessenvertretung auf allen Ebenen! | HLZ 4-5

Am 14. und 15. Mai werden erneut die Personalräte im Schulbereich gewählt. Alle Personalräte vertreten die Interessen der Beschäftigten an Schulen. Sie tun dies jedoch auf drei unterschiedlichen Ebenen, weshalb auch auf diesen drei Ebenen zu wählen ist: 1. Der Schulpersonalrat, 2. Der Gesamtpersonalrat und 3. Der Hauptpersonalrat.

Auf allen Ebenen achten Personalräte darauf, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen zu Gunsten der Beschäftigten eingehalten werden. Sie wirken auf die Lösung von Konflikten hin, achten auf Gleichbehandlung der Beschäftigten und können bei dienstlichen Fragestellungen beratend tätig werden. Ihre Mitbestimmung umfasst Personalfragen wie Einstellungen, Abordnungen oder Versetzungen, aber auch soziale Angelegenheiten oder Maßnahmen, die die Arbeitsleistung tangieren könnten. Zudem verfügen Personalräte über ein weitreichendes Informationsrecht.

1. Der Schulpersonalrat

Schulpersonalräte (SPR) bilden die essentielle Basis der Personalratstätigkeit. Ihr Gegenüber ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Auf der Grundlage der eigenen Erfahrungen und des Austauschs mit dem Kollegium der einzelnen Schule können unmittelbar Probleme thematisiert und angegangen werden, Planungen erörtert und auch gegensätzliche Perspektiven eingebracht werden. Hierüber wirkt der Schulpersonalrat entscheidend an der Gestaltung von Schule mit. Ein weiteres zentrales Themenfeld für Schulpersonalräte ist die Unterrichtsversorgung. Konkret geht es um Fragen, wie mit Versetzungsanträgen von Beschäftigten umgegangen wird, welcher Fachbedarf an der Schule besteht und ob Neueinstellungen getätigt werden können. Auch die Frage, wie bei eventuell notwendigen Abordnungen bei Überbesetzung verfahren wird, kann ein wichtiges Thema sein. Die Aufgaben sind vielfältig und vor allem auf kommunikativer Ebene anspruchsvoll. Im Idealfall kann der Schulpersonalrat die Interessen des Kollegiums kanalisieren, bei Problemen einzelner Kolleginnen oder Kollegen als Mittler gegenüber der Schulleitung tätig werden und darüber so manchen Konflikt entschärfen.

2. Der Gesamtpersonalrat

Die insgesamt 15 Gesamtpersonalräte (GPRS – „Gesamtpersonalrat Schule“) sind bei den Staatlichen Schulämtern Hessens eingerichtet und vertreten dort alle Beschäftigten des Schulamtsbereichs. Die jeweilige Amtsleitung des Schulamtes ist ihr Gegenüber. Aus dieser Struktur heraus ergibt sich, dass der Gesamtpersonalrat bei Entscheidungen, die den gesamten Bereich des Staatlichen Schulamtes betreffen, einbezogen ist. Sollten in Schulen Konflikte nicht mehr lösbar erscheinen, kann der Gesamtpersonalrat in beratender und vermittelnder Funktion tätig werden. Er unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die mit Entscheidungen des Staatlichen Schulamtes nicht einverstanden sind. Ganz unmittelbar ist der Gesamtpersonalrat zuständig bei Versetzungen und Abordnungen innerhalb des Schulamtsbereichs und bei Stellenbesetzungsverfahren der stellvertretenden Schulleitung. Die vielleicht wichtigste Aufgabe für Gesamtpersonalräte ist, den Informationsfluss zu und zwischen den Schulpersonalräten des Schulamtsbereichs sicherzustellen. In diesem Kontext bieten Gesamtpersonalräte häufig auch Schulungen zum Personalvertretungsrecht oder zu aktuellen Themen und veränderten Rechtslagen an.

3. Der Hauptpersonalrat

Der Hauptpersonalrat (HPRS – „Hauptpersonalrat Schule“) ist beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB, vormals HKM) eingerichtet. Sein Gegenüber ist der Kultusminister, der sich aber in der Regel durch den Leiter der Zentralabteilung des Ministeriums vertreten lässt. Er befasst sich grundsätzlich mit allen Fragen, die die Beschäftigten im hessischen Schuldienst betreffen. Eine wichtige Aufgabe des Hauptpersonalrates ist die Kommunikation mit den 15 Gesamtpersonalräten. Hierzu gehören beispielsweise die Informationen über Vorhaben und rechtliche Novellierungen des Ministeriums, aber auch zu Neueinstellungen oder Quereinstiegsverfahren im Bereich des Schulamtes oder Versetzungen zwischen den Schulamtsbereichen und auf Länderebene. Kernaufgabe des Hauptpersonalrates ist die Erörterung von Erlassen, Verordnungen und Gesetzen mit dem Ziel, im Sinne der Beschäftigten im hessischen Schuldienst positive Veränderungen zu erreichen. In der Regel gibt der Hauptpersonalrat hierzu umfangreiche Stellungnahmen ab. Bei Personalangelegenheiten, die auf der Ebene des Schul- oder Gesamtpersonalrates nicht einvernehmlich entschieden werden konnten, verhandelt der Hauptpersonalrat im Rahmen eines sogenannten Stufenverfahrens erneut mit dem Ministerium, um eine Einigung zu erzielen. Aber auch bei anderen Pro­blemfeldern, die mehrere Schulämter betreffen, oder die auf der Ebene des Gesamtpersonalrates nicht mehr gelöst werden können, kann der Hauptpersonalrat aktiv werden, um eine Klärung zu erreichen.

Personalratsarbeit kann auf allen Ebenen nur gelingen, wenn die Personalräte in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben kompetent zu erfüllen. Deshalb bietet die GEW umfangreiche Unterstützung in Form von Schulungen, Materialien und aktuellen Informationen an. Zudem können sich Personalräte auch durch Expertinnen und Experten der GEW Hessen bei juristischen, tarifpolitischen oder personalvertretungsrechtlichen Fragen beraten lassen. Denn noch immer gilt: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie entschieden wahrnehmen!

* Der Autor ist Leiter des Referates Schule der GEW Hessen und stellvertretender Vorsitzender des Hauptpersonalrats Schule.