Erste Inflationsausgleichzahlung TV-H 2024

Teilzahlung kommt zu unterschiedlichen Zeitpunkten für Beamt:innen und Angestellt:innen

Mit der Tarifeinigung vom 15. März 2024 wurde mit dem Land Hessen u. a. vereinbart, dass die Tarifbeschäftigten die für März zustehende erste Teilzahlung einer Inflationsausgleichzahlung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber mit dem Tabellenentgelt des Kalendermonats Mai“ ausgezahlt bekommen. Offenbar konnte für Tarifbeschäftigte eine Auszahlung vor diesem Zeitpunkt nicht realisiert werden. Tarifbeschäftigte erhalten ihr Monatsgehalt Ende des Monats, sodass im Tarifbereich also mit einer ersten Auszahlung Ende Mai zu rechnen ist.


Bereich Besoldung/Versorgung

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass auch die Regelungen zum Inflationsausgleich durch den Gesetzgeber auf die „Besoldung und Versorgung zeitgleich und systemgerecht“ übertragen werden sollen. Für Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte ist allerdings systembedingt ein Gesetz erforderlich, das zunächst einmal vom Landtag beschlossen werden muss. Zurzeit liegt dafür uns noch kein Gesetzentwurf vor. Die nächste Sitzung des Landtages ist für den 15. Mai 2024 terminiert. Der Innenminister hat auf Nachfrage des DGB kurz nach der Tarifeinigung zugesagt, einen Gesetzentwurf „zeitnah“ nach Ostern einzubringen. Hierzu wird der DGB auch nachhaken müssen. All das bedeutet aber, dass der Zahlungszeitpunkt für die erste Teilzahlung für den Besoldungs- und Versorgungsbereich nicht derselbe wie im Tarifbereich sein kann.

Denn zuerst muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, dessen Dauer in der Hand des Landtages liegt. Insofern können wir auch keine Aussage darüber machen, wann die erste Zahlung erfolgt. Wir gehen aber davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Die sonstigen Regelungen des Tarifvertrages für eine Inflationsausgleichzahlung (Höhe, Anspruchszeitpunkte, Stichtage etc) werden, so die Tarifeinigung, entsprechend übertragen. Alle anderen Bundesländer (wo bereits seit Dezember 2023 eine entsprechende Tarifeinigung vorliegt) haben im Versorgungsbereich die Sonderzahlung übrigens entsprechend des Ruhegehaltssatzes übertragen. Hessen dürfte das ähnlich regeln wollen.


Die GEW Hessen hat gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für diesen Tarifabschluss erfolgreich gekämpft. Sie hat sich auch dafür eingesetzt, dass eine Erklärung zur Übernahme der Regelungen zur Sonderzahlung und zur Entgelterhöhung auf den Bereich der Besoldung und Versorgung aufgenommen wird. Letzteres ist nicht selbstverständlich wie die Erfahrung aus den vergangenen Tarif- und Besoldungsrunden in Hessen gezeigt. hat. Sie setzt sich jetzt gemeinsam mit dem DGB dafür ein, dass das notwendige Gesetzgebungsverfahren schnell abgeschlossen wird und die Auszahlung der ersten Teilsonderzahlung möglichst bald erfolgen kann.


Nicht vergessen: Am 14. und 15. Mai 2024 sind Personalratswahlen. Es ist Zeit für starke Personalräte!