Auslaufen der Berufseinstiegsbegleitung

Schreiben der GEW Hessen ans Hessische Sozialministerium

in Kürze wird die Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung in Hessen nicht mehr gesichert. Sie wird bisher zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Die andere Hälfte bezahlt der Bund aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Doch diese Förderung läuft in diesem Jahr aus. Die Zeit drängt, noch in diesem Monat müsste über eine Fortführung entschieden werden!
Für viele Jugendliche aus Förderschulen und Schulen mit inklusiver Beschulung bzw. dem Bildungsgang Hauptschule hat sich die Berufseinstiegsbegleitung als wichtige Unterstützung im Übergang von der Schule in den Beruf erwiesen. Die Bundesanstalt für Arbeit ist bereit, ihren Anteil an der Finanzierung auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Wir fordern Sie, als zuständigen Minister des Landes Hessen auf, den erforderlichen Anteil zur Finanzierung des Programms wie andere Bundesländer auch aus Landesmitteln zur Verfügung zu stellen und hierzu eine Vereinbarung mit der Bundesagentur anzustreben.

Die Grundidee der Berufseinstiegsbegleitung, die Jugendlichen bereits in der Schule „abzuholen“, ihnen einen „Coach“ im Prozess der Berufsfindung und im ersten Abschnitt ihrer Berufsausbildung zur Seite zu stellen, hat sich bewährt.
Allerdings ist die bisherige Vergabepraxis zu verändern: Es muss dafür gesorgt werden, dass abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler an allen Schulen, an denen inklusive Beschulung sattfindet oder die Abschlüsse im Bildungsgang Hauptschule vergeben, die Möglichkeit einer Berufseinstiegsbegleitung erhalten.
Die Maßnahme nur an den Schulen fortzusetzen, die seit Jahren über die Maßnahme verfügen, trägt den Veränderungen gerade in den Ballungsgebieten nicht Rechnung. Hier wurden Hauptschulen aufgelöst aber zahlreiche neue Gesamtschulen eingerichtet - z.T. flächendeckend (z.B. in Frankfurt).

Die Arbeitsbedingungen für die Berufseinstiegsbegleiter*innen müssen verbessert werden. Die in der Regel befristeten Arbeitsverhältnisse mit relativ schlechter Bezahlung bei unterschiedlichen Trägern führen dazu, dass kaum noch qualifizierte Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen mit Erfahrung in diesem Feld gefunden werden. Eine Orientierung an den Qualifikationseinstufungen und Entgeltsätzen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst muss Grundlage der Ausschreibung und Vergabe an die Träger sein.
Gerne würden wir zu diesem Thema im Laufe dieses Monats ein Gespräch mit Ihnen führen, um die Positionen Ihres Ministeriums sowie eventuell bereits eingeleitete Maßnahmen kennen zu lernen und ihnen auch unsere Position differenzierter darzustellen.

Schreiben der Vorsitzenden vom 10. April 2019