Gericht hebt Disziplinarverfahren wegen Teilnahme am Beamtenstreik auf

Erfolg im GEW-Rechtsverfahren | Pressemitteilung

Mit dem heutigen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Verweis gegen eine Beamtin aufgehoben, die 2015 am Beamtenstreik teilgenommen hat. Zu dem Streik hatte die GEW Hessen aufgerufen, um die von der Landesregierung verordnete Null-Runde 2015 zu verhindern. Ziel des war die Übertragung des Tarifergebnisse zu erreichen. Unter anderem diese Null-Runde führte zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Besoldung in Hessen nicht verfassungskonform ist.


Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Verweis acht Jahre nach dem Streik als nicht mehr zweckmäßig angesehen und den Verweis mit dem heutigen Tag aufgehoben. Juristisch ausschlaggebend war die überlange Verfahrensdauer, nach vier Jahren muss der Dienstherr das Verfahren zu Ende geführt haben. Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen, bewertete die Entscheidung als Erfolg: „Heute ist ein guter Tag für die hessischen Beamtinnen und Beamte. Seit heute ist klar, dass massenhaft verhängte und in die Länge gezogene Disziplinarverfahren kein geeignetes Mittel sind, um Beamtinnen und Beamte daran zu hindern, sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Es ist Zeit für ein modernes Beamtenrecht, dass den Kolleginnen und Kollegen die vollen Koalitionsrechte zugesteht“.


Die GEW Hessen fordert das Kultusministerium auf, alle Disziplinarverfahren unverzüglich einzustellen und den Kolleginnen und Kollegen die noch ausstehenden Dienstjubiläen zu gewähren.