Urteil des Staatsgerichtshofs zum Sondervermögen darf keine Auswirkungen auf den Bildungsbereich haben!

27. Oktober 2021 Pressemitteilung

 

Die GEW Hessen hat mit Blick auf das Urteil des Staatsgerichtshofs auf den hohen zusätzlichen Ausgabenbedarf im Bildungsbereich verwiesen. Dazu sagte der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann: „Es darf in den kommenden Jahren nicht wieder zu Kürzungen im Landeshaushalt kommen. Im Bildungsbereich besteht überall ein hoher ungedeckter Ausgabenbedarf: Es fehlt an qualifiziertem Personal in den Kitas, Schulen und Hochschulen. Und wir haben einen erheblichen Investitionsstau im Bereich der Bildungsinfrastruktur.“

Die Schuldenbremse und unzureichende Steuereinnahmen, so Hartmann, haben den Spielraum für die staatlichen Haushalte eingeengt. Die Folgen seien fatal, weil Geld für angemessen hohe Bildungsausgaben fehlt: „Die Schuldenbremse ist eine Belastung für die kommende Generation, weil wir ein vollkommen unterfinanziertes Bildungssystem haben. Da ist es kein Wunder, dass in kaum einem anderen Land der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft abhängt wie in Deutschland.“