Frankfurt: Die GEW Hessen fordert die Landesregierung auf, die veranschlagten Mittel für die Betriebskostenförderungen von Kindertageseinrichtungen nicht einfach wie geplant um 45 Millionen Euro zu verringern. Angesichts der kommunalen Finanzsituation seien Kürzungen bei den Landeszuweisungen der falsche Schritt.
Die hessische Landesregierung plant, die Betriebskostenförderung an die tatsächlichen Betreuungszahlen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege anzupassen. Die GEW Hessen unterstützt die Anregung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Dieser schlägt vor, dass die Mittel für höhere Schlüsselzuweisungen des Landes verwendet werden. Dazu sagte die stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, Heike Ackermann: „Die Kommunen stehen aktuell mit dem Rücken zur Wand. Sie sind strukturell unterfinanziert, dass gilt insbesondere für den Bildungsbereich. Den Kommunen sind in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder neue Aufgaben übertragen worden. Gleichzeitig fehlen aber die zusätzlichen Mittel von Bund und Land um den neuen Aufträgen nachzukommen. Das jüngste Beispiel ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an den Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr. Deshalb fordern wir, dass die 45 Millionen Euro weiterhin den Kommunen zur Verfügung zu stellen.“
Ackermann verwies in diesem Zusammenhang auf eine gerade erschienene Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft. Danach fehlen gemessen am Bedarf der Eltern 27.700 Plätze im Bereich der Kinderbetreuung unter drei Jahren in Hessen: „Angesichts dieser Zahlen sollte die Landesregierung von Einsparungen bei den Kommunen absehen. Verbesserungen im Bildungsbereich können nur mit zusätzlichen Mitteln erreicht werden.“