Im März 2024 fanden Tarifverhandlungen der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit dem Land Hessen statt. Die GEW Hessen hat – gemeinsam mit ver.di – zwei schuldrechtliche Vereinbarungen durchgesetzt. Das sind verbindliche Verträge zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung. Im Unterschied zu einem Tarifvertrag können jedoch nur die Gewerkschaften, nicht einzelne Beschäftigte, die Einhaltung der Vereinbarungen einklagen. Ausgangspunkt waren Forderungen für eine Quote für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse (1) sowie für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an den hessischen Hochschulen. Beide Vereinbarungen traten am 1. Februar 2025 in Kraft. Was bedeutet das nun für die Beschäftigten? Und wie geht es weiter?
Entfristungen an den Hochschulen
Es wurde festgehalten, dass es inklusive der tariflich unabhängigen Universitäten in Frankfurt und Darmstadt bis 2030 insgesamt 1.850 unbefristete wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) geben soll. Zum 1. Dezember 2023 gab es hessenweit 1.649 unbefristete Stellen. Zeitgleich wurde vereinbart, Wege zu finden, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse auch aus Drittmitteln zu finanzieren und die Nutzung von sachgrundloser Befristung auf Ausnahmefälle zu beschränken. Solch eine Vereinbarung zu mehr Dauerstellen ist bundesweit einmalig und ein wichtiger Schritt für die Implementierung von guter Arbeit an den Hochschulen. Außerdem zeigt sie, wie es trotz der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) möglich ist, tarifpolitische Forderungen aufzugreifen.
Die Reaktionen der hessischen Hochschulen fielen eher verhalten bis ablehnend aus. Umso wichtiger ist es, dass das Wissenschaftsministerium die Umsetzung der schuldrechtlichen Vereinbarung in den Verhandlungen zum Hochschulpakt 2026 – 2030 und den Zielvereinbarungen sicherstellt. Die Gewerkschaften sind an diesem Prozess, der sich wohl noch bis Juni 2025 hinziehen wird, nicht beteiligt und müssen auf die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse warten. Ein großes Fragezeichen bleibt die Finanzierung des Hochschulpakts in Zeiten von Sparhaushalten. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass der Hochschulpakt auch Tarifsteigerungen für die Beschäftigten im TV-H und für die studentischen Hilfskräfte berücksichtigt.
Allerdings scheinen die Hochschulen eigene Ideen für unbefristete Beschäftigung zu entwickeln und umzusetzen, die aus gewerkschaftlicher Perspektive bedenklich sind: Es lässt sich beobachten, dass, anstatt langjährige Beschäftigte in Forschung und Lehre an Professuren zu entfristen, neue Stellen mit hoher Lehrverpflichtung (wie Hochschullektor:innen) in hochkompetitiven Verfahren ausgeschrieben werden. Gleichzeitig wird von Bewerber:innen erwartet, dass noch Qualifikationszeiten nach dem WissZeitVG offen sind. Alternativ werden Stellen geschaffen, die an der Schnittstelle von Wissenschaft und Verwaltung liegen.
Das bedeutet, dass die Personalräte und Gremien vor Ort genau hinschauen müssen, wie die dauerhaften Stellen in Lehre und Forschung ausgestaltet und verteilt werden. Aus gewerkschaftlicher Perspektive sind die neuen unbefristeten Stellen auch eine gute Gelegenheit, einen Umbruch im Wissenschaftssystem vorzubereiten: Langfristig könnten sie dazu beitragen, Department-Strukturen zu etablieren, in denen wissenschaftliches Personal nicht mehr als Teil der Verhandlungsmasse für Professuren dient. Hessen hat mit der schuldrechtlichen Vereinbarung die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und ein attraktives Umfeld für gute Arbeit in Forschung und Lehre zu schaffen.
Verbesserungen für studentische Beschäftigte
Die zweite schuldrechtliche Vereinbarung betrifft die Arbeitsbedingungen und Löhne von studentischen Hilfskräften. Aufbauend auf entsprechenden Regelungen im „Kodex für gute Arbeit an Hessens Hochschulen“ sowie den Ergebnissen der vorangegangenen Tarifrunde der Länder wurden Mindestentgelte, Mindestvertragslaufzeiten und Mindestbeschäftigungsumfänge festgehalten. Die Universitäten Frankfurt und Darmstadt – beide mit eigenen Tarifregelungen – übernahmen das TVH-Ergebnis für die studentischen Hilfskräfte. Das bedeutet konkret: Seit dem Sommersemester 2024 gilt ein Mindestentgelt von 13,46 Euro pro Stunde. Dieses steigt ab August 2025 auf 14,20 Euro an.
Darüber hinaus greifen seit dem 1. Februar 2025 neue Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge: Sie müssen in der Regel eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen, der Beschäftigungsumfang wurde grundsätzlich auf zehn Wochenstunden festgelegt. Zudem wurde vereinbart, in der nächsten Tarifrunde, voraussichtlich im Frühjahr 2026, erneut über diese Fragen zu verhandeln. Mit der Vereinbarung wurde erstmals ein verbindlicher Vertrag zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern geschlossen, der die Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter in Hessen regelt. Dies ist ein bedeutender Fortschritt im Vergleich zum bisherigen „Kodex“, der nicht rechtsverbindlich galt und ein reines Lippenbekenntnis der Hochschulen blieb. Denn unsere Beobachtungen und die Ergebnisse der TVStud-Studie „Jung, akademisch, prekär“ zeigen deutlich, dass es rechtlich verbindliche Regelungen braucht, um Arbeitsbedingungen wirksam und nachhaltig zu verbessern. Deshalb kämpfen die Gewerkschaften weiter für eine tarifrechtliche Lösung für studentische Beschäftigte.
Da die neuen Rahmenbedingungen – mit Ausnahme der Entgelte – erst seit dem 1. Februar in Kraft sind, gilt es nun, Ausschreibungen und Verträge auf Verstöße zu prüfen und diese systematisch zu dokumentieren. Hilfskräfte können Verstöße über ein Formular auf der TVStud-Website melden. (2) Zudem brauchen wir die Unterstützung der neu eingerich-
teten Hilfskräfteräte, die als feste Strukturen an den einzelnen Hochschulen die Einhaltung der Vereinbarung überwachen sollen. Die Landesdelegiertenversammlung der GEW Hessen bekräftigte im September 2024, dass die GEW die Hilfskräfteräte unterstützen und bei Verstößen der Hochschulen gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten wird.
Uns ist bewusst, dass es in manchen Bereichen Unzufriedenheit mit der Umsetzung der neuen Wochenstundenregelung gibt: Die ohnehin angespannte Finanzlage und die Haus-haltskürzungen des Landes erschweren teilweise die Einstellung von Hilfskräften mit zehn Wochenstunden. Dennoch ist nun bereits seit etwa einem Jahr klar, dass strukturelle An-passungen und praktikable Lösungen im Sinne der Beschäftigten notwendig sind. Wenn beispielsweise mehrere Bereiche kooperieren, um gemeinsam studentische Hilfskräfte einzustellen, kann so die Vereinbarung eingehalten werden. Es besteht dadurch zudem die Chance, Bewerbungs- und Einstellungsverfahren transparenter zu gestalten.
Für eine tarifvertragliche Regelung für studentische Beschäftigte fehlte trotz der bisher größten Mobilisierung der politische Wille. Dieser Erfolg zeigt eindrucksvoll, was möglich ist, wenn sich studentische Hilfskräfte zusammentun. Um weitere Fortschritte zu erzielen, müssen wir noch stärker werden: Es braucht gewerkschaftliche Organisation, mehr Streikbereitschaft und eine aktive Beteiligung der Betroffenen. Die Tarifrunde 2024 hat klargemacht: Verhandlungen sind Machtfragen. Gute Argumente am Verhandlungstisch zählen, aber noch mehr die Entschlossenheit, unsere Forderungen auf der Straße und an den Hochschulen durchzusetzen.
Wie geht es weiter?
Jetzt ist die Zeit, aktiv zu bleiben oder aktiv zu werden! Und das gilt für Hilfskräfte wie für alle weiteren Beschäftigten an den Hochschulen. Nach der Tarifrunde ist vor der Tarifrunde! Wir sind schon mitten in den Planungen, wie die Tarifrunde 2026 für den Hochschulbereich gestaltet werden kann. Am 26. April findet im DGB-Haus in Gießen eine TVStud-Hessen-Konferenz statt, die sich an studentische Hilfskräfte an den TVH-Hochschulen richtet. Hier können studentische Beschäftigte ihre Ideen einbringen. Gemeinsam mit ver.di erarbeiten wir eine gewerkschaftliche Strategie und diskutieren erste mögliche Forderungen an den Arbeitgeber.
Der Verband Hochschule und Forschung der GEW Hessen entwickelt gerade Strategien für die Tarifrunde. Als Beschäftigte in Wissenschaft und Verwaltung kannst du dich jederzeit beteiligen – sei es über den Verband oder die Betriebsgruppen vor Ort. Außerdem fahren Kolleg:innen gemeinsam auf die Streikkonferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung vom 2. bis 4. Mai in Berlin, um an die Erfolge des letzten Hochschulbranchentreffs von 2023 anzuschließen.
(1) Eine ausführliche Darstellung findet sich in Simone Claar/Mathias Heinrich (2024): Hessen als Vorbild? Eindämmung von Befristung in den Tarifvertrag, in: Forum Wissenschaft 4, S. 25-28.
(2) https://tvstud.de/beschwerde
Dr. Simone Claar arbeitete zuletzt an der Universität Kassel und ist stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen.
Niklas Beick studiert an der Justus-Liebig-Universität Gießen und ist Sprecher der Studierenden in der GEW Hessen.