Die in der Tarif- und Besoldungsrunde 2024 von den Gewerkschaften erkämpfte Tarifeinigung mit dem Land Hessen vom 15. März 2024 legt für 2024 eine Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3.000 Euro (Vollzeit) fest. Festgeschrieben wurde auch die Übertragung dieser Zahlung auf die Beamt:innen des Landes. Die Zahlung ist in drei gleichhohe Teilzahlungen aufgesplittet. Die zweite Teilzahlung an die Beschäftigten erfolgt nun mit den Juli-Bezügen. Sie ist steuer- und abgabenfrei und beläuft sich auf 1.000 Euro bzw. 500 Euro für Anwärter:innen und andere Beschäftigte in Ausbildung (Teilzeit anteilig).
Da Beamt:innen die monatlichen Dienstbezüge im Voraus erhalten, wird für sie die Zahlung bereits am 28. Juni 2024 überwiesen. Tarifbeschäftigte erhalten ihr Monatstabellenentgelt am Ende des Monats. Das heißt, die zweite Teilzahlung des Inflationsausgleiches kommt Ende Juli bei ihnen an.
Empfänger:innen von Versorgungsbezügen erhalten die Ausgleichszahlung in Höhe ihres Ruhegehaltssatzes.
Voraussetzungen für den Erhalt der zweiten Teilzahlung sind: Es muss am 1. Juli 2024 ein Arbeitsverhältnis / ein Dienstverhältnis mit dem Land Hessen bestehen. Und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Februar und dem 1. November 2024 muss ein Anspruch auf Entgelt bzw. Dienstbezüge bestanden haben oder bestehen.
Weitere Informationen zum am 19. Juni 2024 im Landtag beschlossenen Besoldungsgesetz und zur Inflationsausgleichszahlung: