Nachlese: Lobbyismus in Schulen

HLZ 6/2016

Der HLZ-Schwerpunkt „Lobbyismus in Schulen“ (Heft 3/2016) schlägt weiter Wellen. In der HLZ 5/2016 berichteten wir über die Entscheidung des Hessischen Kultusministeriums (HKM), das von René Scheppler (GEW Wiesbaden) analysierte Schülerbuch des Vereins „Network for Teaching Entrepreneurship“ nicht mehr zur Verwendung im Unterricht zuzulassen. Jetzt untersagte das HKM auch die Beteiligung von Grundschulen an einem Schreibwettbewerb des Versandhändlers Amazon.

Dieser solle, so Felix Kamella vom Verein LobbyControl in der HLZ 3/2016, lediglich dafür sorgen, dass „die Kritik an dem Konzern, der wegen seiner Arbeitsbedingungen Schlagzeilen macht, in den Hintergrund tritt“. Jetzt zog auch das HKM nach: Es sei „offensichtlich, dass es dem Unternehmen ausschließlich um das eigene Image geht“. Dies sei „mit den schulrechtlichen Vorschriften zum Werbeverbot in Schulen nicht vereinbar“ (FR vom 9. Mai 2016).

Den Einsatz von „Geldlehrern“, die vom Verein Geldlehrer e.V. an hessische Schulen geschickt werden, hält das HKM nach Recherchen der Online-Redaktion von hessenschau.de (noch) für „unbedenklich“. Als Hintergrundmaterial veröffentlichte sie eine schon ältere Ausgabe der HLZ, die im März 2013 schon einmal schwerpunktmäßig die „Lobbyisten im Klassenzimmer“ unter die Lupe genommen hatte.