Integriert euch gefälligst selber!

Anmerkungen zur Spardiskussion bei den Integrationskursen | HLZ Dezember 2025/Januar 2026

Wer bürgerliche Ökonominnen und Ökonomen auf Phänomene des Bildungssystems loslässt, bekommt es gewöhnlich als Output mit Zahlenwerten zur Effizienz zu tun. Diese stehen für eine zentrale Denkfigur dieser Dis­ziplin und sollen offensichtlich Anhaltspunkte dafür liefern, wo der Rotstift angesetzt werden könnte. Eine dienstbare Journalistik kleidet daraufhin ihrerseits die projektierten Maßnahmen in den Mantel angeblich sozialer Notwendigkeit und Nützlichkeit, damit sie beim Wahlvolk auf Zustimmung stoßen, so einmal mehr geschehen mit einem im August im SPIEGEL erschienenen Artikel von Ursula Weidenfeld. (1)

Dieser Kolumne zufolge sind die vom Bund finanzierten Integrationskurse laut einer Studie des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung ein überholtes Format, das längst durch Online-Sprachlernplattformen und Apps als effizientere Lösung zu ersetzen sei. Als vermeintlicher Beweis dafür dienen Zahlenwerte wie Bestehens- und Abbruchquoten, die das Scheitern belegen sollen. Die Erfolgsquote von 58,8 Prozent bei der B1-Prüfung dient als Beleg des Misslingens. Dabei fällt unter den Tisch, was für ein Framing der Kurse als Geldverschwendung keine Rolle spielen darf. Legitime Abbruchgründe wie chronische Erkrankung, Wohnortwechsel, Mutterschutz beziehungsweise Erziehungszeit oder Arbeitsaufnahme werden für den Beweiszweck verschwiegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kommt auf seiner Website zu einem anderen Befund, wenn es heißt:

„Der Anteil der Prüfungsteilnehmenden, die den allgemeinen Integrationskurs besuchten und dort entweder das Sprachniveau B1 oder A2 erreichten, ist im Jahr 2024 mit insgesamt gut 90 Prozent weiterhin hoch geblieben.“

Mehr als Deutschlernen

Integrationskurse wurden mit der Schaffung des „Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“ 2005 eingerichtet und der Fachaufsicht des BAMF unterstellt. Damit ging die finanzielle Förderung vom Arbeitsministerium auf das Innenministerium über und wurde einem ordnungspolitischen Denken unterstellt, Stichwort „Leitkultur“. Das zeigt sich unter anderem darin, dass der erfolgreiche Abschluss eines Integrationskurses zu den Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zählt. Bei Verweigerung drohen nach dem Aufenthaltsgesetz Sanktionen, obwohl das Verbot der Benachteiligung aufgrund der Sprache zu den nach Artikel 3 Grundgesetz geschützten Menschenrechten gehört.

Für die Teilnehmenden steht allerdings die soziale Bedeutung der Kurse im Vordergrund. Der Integrationskurs ist für viele eine erste Etappe, um aus sozialer Isolation im Alltag hinauszugelangen. Er ist daher auch ein Ort menschlicher Begegnung, der für viele den Aufbau stabiler Beziehungen zu anderen fördert und damit eine enorme integrative Wirkung hat. Nicht zu unterschätzen ist das Bedürfnis der Lernenden nach menschlicher Bestätigung für ihre Lernfortschritte durch die „kompetenten Sprecherinnen und Sprecher“ des Lehrpersonals. Diese kann durch kein Feedback einer digitalen Lernmaschine ersetzt werden.

Die Vorbereitung auf den Lebensalltag in Deutschland hat noch sehr viel mehr Elemente, die man für den Weg durch den Behördendschungel, weitere Bildungsstufen und die Klippen des Arbeitslebens benötigt. Der Wunsch nach menschlicher Anerkennung ist ein unabdingbares Grundbedürfnis, das sich durch unsere Abhängigkeit vom Zusammenwirken mit anderen zur Erfüllung unserer existenziellen Bedürfnisse notwendig ergibt. Für Immigrantinnen und Immigranten ist das Streben nach Anerkennung meist mit Ängsten vor sprachlichem Versagen besetzt. Darum ist der Integrationskurs auch ein Ort, an dem diese Ängste immer wieder aufs Neue bearbeitet und minimiert werden können, um eine wachsende Alltagstauglichkeit der erworbenen Sprachkenntnisse zu erreichen.

Integrationskurse in Hessen

Im Jahr 2024 wurde hessenweit 34.678 Teilnehmenden in 1.326 Integrationskursen ein geregeltes Curriculum zum Spracherwerb geboten. Zahlen wie diese, die das enorme Volumen der geleisteten Integrationsarbeit umschreiben, werden in dem besagten Artikel von Ursula Weidenfeld verschwiegen. Die als Monsterbetrag figurierende Summe von 1,2 Milliarden Euro Gesamtkosten im Jahr 2024 präsentiert sie hingegen als Ausweis staatlicher Verschwendung.

An Ort und Stelle bedeuten die Kurse hingegen auch ein Angebot von besonderen Integrationsleistungen für spezielle Zielgruppen, wie Integrationskurse mit Alphabetisierung, Frauenintegrationskurse mit Kinderbetreuung oder die Beratung für Bildung und Weiterbildung, wie sie beispielhaft die Volkshochschule des Migrations-Hotspots Offenbach im Programm hat. Von einer Frau mit kleinen Kindern zu erwarten, dass sie per App ihre sprachliche Bildung im Familienalltag selbst in die Hand nimmt, heißt dagegen nichts anderes als diskriminierende Strukturen zu zementieren und junge Mütter in die soziale Isolation abzudrängen. Mittlerweile hat es sich sogar bis zum BAMF herumgesprochen, dass sogenannte geringliterarisierte Personen besonderer Angebote bedürfen. Der Vorschlag von Weidenfeld, die bei den Integrationskursen eingesparten Gelder stattdessen in die Förderung von Kursen bei „fortgeschrittenen Kenntnissen“ ab Kompetenzniveau C1 zu stecken, läuft daher auch darauf hinaus, geringer Qualifizierte sozial abzuhängen.

Lernende als Container?

Der Lerner als Objekt der Statistik bleibt, wie in der ifo-Studie, ein vollkommen abstraktes Wesen mit einer abstrakten Existenz, ein reiner Aufnahmecontainer für Sprachwissen, dessen „Sprachakquisition“ technisch zu optimieren ist. Darum glaubt man auch, ihn guten Gewissens Sprachlernplattformen wie der App Duolingo zuführen zu können, wo er angeblich besser – und vor allem kostengünstiger – aufgehoben sein soll. Soziale Unterschiede und variierende bildungsbiographische Voraussetzungen werden damit für vernachlässigbar erklärt. Ein Prozess, wie ihn der Philosoph und Technikkritiker Günter Anders schon früh voraussah, als er schrieb:

„Der Triumph der Apparatewelt besteht darin, daß er den Unterschied zwischen technischen und gesellschaftlichen Gebilden hinfällig und die Unterscheidung zwischen beiden gegenstandslos gemacht hat. […] Jedenfalls ist das Klappen der Makro-Apparate die Bedingung des Klappens der Mikro-Apparate, die, aus der Perspektive der Makro-Apparate gesehen, in die Rolle bloßer Apparatteile absinken.“ (2)

Versteht man das Internet nach dieser allzu realistischen Zukunftsvision als einen globalen „Makro-Apparat“, steuert dieser auf einen „Idealzustand“ zu, in dem „nur noch ein einziger und lückenloser, also der Apparat" existiert, der alle Apparate in sich „aufhebt“, der Apparat, in dem „alles klappt“ und dem es gelingt, „alle in ihn hineingeborenen Menschen als seine Funktionäre in sich zu integrieren“. Der Versuch, Spracherwerb primär an „intelligente“ Maschinen zu delegieren, arbeitet daher einer De-Sozialisierung des Lernens und einer wachsenden sozialen Isolierung der Individuen zu.

„Nur dadurch, dass wir uns wechselseitig als Personen anerkennen, denen die Autorität zukommt, je für sich über die Legitimität der gemeinsam geteilten Normen mit befinden zu können, schaffen wir die Voraussetzung für eine normativ regulierte Koexistenz unter uns Menschen“, fasst der Sozialphilosoph Axel Honneth seine Studie über die soziale Funktion von Anerkennung zusammen. (3)

In diesem Sinne sind die Integrationskurse als ein Ort notwendiger sozialer Einbindung des Spracherwerbs entschieden zu verteidigen. Sie sind nicht zuletzt ein Ort, an dem im abschließenden Modul „Orientierungskurs“ die Möglichkeit zu Ansätzen von politischer Bildung besteht. Dort können die Rechte, Interessen und Formen politischer Partizipation, wie sie für das Leben als künftige Neubürgerin oder künftiger Neubürger unerlässlich sind, thematisiert werden.

Vollends unter den Tisch fallen bei Weidenfeld die Lehrkräfte in Integrationskursen, an denen seit Bestehen des Formats durchdekliniert wird, wie das Sparen an den Personalausgaben durch einen prekären Beschäftigungsstatus funktioniert. Die letzte Honorarerhöhung fand mit dem Bundesetat für 2023 anhand einer Orientierung am Mindestlohntarifvertrag für pädagogisches Personal in der Weiterbildung nach SGB II und III statt. Der Mindestlohntarifvertrag steuert im Januar 2026 auf die seither dritte Erhöhungsrunde zu, bei den Honoraren dagegen herrscht Stillstand. Ralf Becker, der den Organisationsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung der GEW leitet, erklärte daher im Juni 2025:

„Gerade die prekären Arbeitsbedingungen vieler Kursleitungen bleiben ein ungelöstes Problem. Für die Lehrkräfte in den Kursen, die häufig auf Honorarbasis arbeiten, sind diese fortlaufenden Unsicherheiten nicht hinnehmbar. Integration ist eine Daueraufgabe. Da braucht es Dauerstellen!“


(1) Ursula Weidenfeld: Sprachkurse für Geflüchtete sind aus der Zeit gefallen, 27.8.2025, www.spiegel.de.
(2) Günter Anders: Die Antiquiertheit des Menschen. Band II, München 1981, S. 110f.
(3) Axel Honneth: Anerkennung, Berlin 2018, S. 233f.