Die GEW Hessen verurteilt scharf die erneute Abschiebung von Schüler:innen kurz vor Erlangung des Schulabschlusses. Wie unter anderem auf hessenschau.de nachzulesen ist, wurde die 17-jährige Katia Kheder in der Nacht zum 24. März von einer 15-köpfigen Polizeitruppe zusammen mit ihrer Familie nach Bulgarien abgeschoben.
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Katia Kheder stand kurz vor Erlangung ihres Realschulabschlusses an der Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen, hatte einen Ausbildungsvertrag in der gerade in der jetzigen Krise systemrelevanten Altenpflege sicher, so wie auch ihr Bruder die Zusage für eine Ausbildung hatte. Geflüchtete Menschen aus dem Kriegsgebiet Syrien, die sich innerhalb kurzer Zeit bestens integriert haben, mitten in Pandemiezeiten abzuschieben, ist für die GEW Hessen inhuman und hat wenig mit den stets beschworenen „westlichen Werten“ zu tun.
Gerade die in Hessen mitregierenden „Grünen“ müssen sich fragen lassen, ob so der „soziale Aufbruch“ aussieht, den sie laut Eigenwerbung gestalten wollen. Nach wie vor scheint man hierzulande lieber die Geflüchteten zu bekämpfen und nicht die Fluchtursachen.
Dabei erleben wir im pädagogischen Alltag, dass gerade geflüchtete Kinder und Jugendliche sehr bemüht sind, sich in die bundesdeutsche Gesellschaft zu integrieren. Immer wieder wie auch im aktuellen Fall von Katia Kheder berichten Kolleginnen und Kollegen aus den Schulen, wie lernwillig, leistungsorientiert und leistungsstark sowie bei Mitschüler:innen beliebt gerade diese Schüler:innen sind.
Umso erschreckender ist es daher, von der Gefährdung und Traumatisierung der Betroffenen einmal ganz abgesehen, für die Klassen- und Schulgemeinschaften, erleben zu müssen, dass ihre Mitschüler:innen von Abschiebung bedroht sind und von einem Tag auf den anderen „verschwinden“.
Schüler:innen wie Lehrer:innen sind schockiert und stellen zu Recht die Sinnhaftigkeit solcher Aktionen in Frage, bei denen unserer Ansicht nach politische Motive und weniger rechtsstaatliche Gegebenheiten im Vordergrund stehen.
An vielen Schulen Hessens sind die Schulgemeinden gegen die drohenden Abschiebungen von Mitschüler:innen aktiv. Sie fragen sich, welchen Stellenwert angesichts der Sachlage § 1 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes hat: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Bildung.“
2009 wurde die Meldepflicht für Schüler:innen abgeschafft, die nicht legal registriert sind, um jungen Menschen einen angstfreien Schulbesuch zu ermöglichen. Die Einrichtung von Intensiv- und InteA-Klassen in Hessen und andere Maßnahmen sollen der Integration dienen. Welchen Sinn haben diese Maßnahmen angesichts der geschilderten Entwicklungen?
Es ist die erklärte Position der GEW Hessen: Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, das für jeden Menschen ohne irgendeinen Unterschied gilt. Die Schule muss hierfür einen geschützten Raum bieten, in dem Schülerinnen und Schüler untereinander und zu den Lehrkräften Vertrauen aufbauen können.
Die GEW Hessen spricht sich dafür aus, dass Katia und ihre Familie zurückkehren können, damit die Kinder ihren Schulabschluss machen und ihre Ausbildung in dringend benötigten Berufsfeldern beginnen können.
Wir fordern euch auf, die Petition der Schulgemeinde zu unterzeichnen:
https://walter-luebcke-schule.de/petition-gegen-die-abschiebung-der-familie-kheder/