Große Vermögen für ein soziales Gemeinwesen in die Verantwortung nehmen

Die Bildungsfinanzierung auf gesunde Beine stellen!

AG Bildungsfinanzierung Hessen

Die aktuelle Verteilung der Vermögen in Deutschland

Mitte des vergangenen Jahres sorgten neue Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung für Aufsehen (Schröder u.a. 2020). Durch eine spezielle Untersuchung von besonders reichen Personen war es gelungen, die Vermögenskonzentration im Rahmen des Sozioökonomischen Panels (SOEP) genauer zu ermitteln – beim SOEP handelt es sich um eine seit 1984 jährlich durchgeführte repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten in Deutschland.

Gemäß dieser neuen Zahlen besitzen die reichsten zehn Prozent nicht wie bisher angenommen knapp 60 Prozent des gesamten Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden), sondern gut zwei Drittel davon. Sogar noch stärker als gedacht ist der Reichtum beim reichsten Prozent konzentriert: Dieses vereint 35 Prozent des gesamten Reichtums auf sich. Bis dahin belief sich der entsprechende Wert auf 22 Prozent.

Ähnlich hoch konzentriert ist das Nettovermögen, wenn private Haushalte zugrunde gelegt werden. Die entsprechenden Zahlen können auf Basis einer Erhebung der Bundesbank (Household Finance and Consumption Survey, kurz HFCS) und den Angaben des Manager Magazins zu den reichsten Personen in Deutschland gewonnen werden (Bach 2020 27 ff.): Demnach besitzen die reichsten zehn Prozent aller Haushalte in Deutschland 62 Prozent des Nettovermögens, auf das reichste Prozent der Haushalte entfallen 32 Prozent des gesamten Reichtums.

Höhere Vermögen- und Erbschaftssteuer angezeigt

Um diese krasse soziale Schieflage zu korrigieren und zusätzliche Einnahmen für die öffentliche Hand zu generieren, schlägt das neue DGB-Steuerkonzept unter anderem die Wiedererhebung der Vermögensteuer vor. Diese Steuer fällt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen (Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbHs) an.

Für natürliche Personen ist ein persönlicher Freibetrag in Höhe von einer Million Euro vorgesehen, in Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf zwei Millionen Euro. Der Steuersatz beträgt zunächst 1 Prozent – er steigt dann linear-progressiv bis zu einem Nettogesamtvermögen von zwanzig Millionen Euro auf 1,5 Prozent an. Ab einem Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro erhöht sich der Steuersatz auf 1,75 Prozent. In einer weiteren Stufe wird ab einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro der Höchststeuersatz von 2 Prozent fällig.

Der persönliche Freibetrag gilt nicht für juristische Personen. Um eine doppelten Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Eigentümerinnen und Eigentümern zu vermeiden, wird jeweils nur der halbe Vermögenswert von der juristischen bzw. der natürlichen Person besteuert.
Das Aufkommen aus der hier skizzierten Vermögensteuer läge vorsichtig geschätzt bei 25 Milliarden Euro.
Neben der Wiedererhebung der Vermögensteuer soll auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer eine höhere Besteuerung erfolgen. Aktuell bestehen erhebliche Begünstigungen für Erben von Betriebsvermögen: Deren steuerfreier Anteil an ihren Erbschaften fällt umso höher aus, je größer die Erbschaften (bzw. Schenkungen) sind. Da hohe und sehr hohe Erbschaften in großem Umfang aus Unternehmensvermögen bestehen – hierzu zählen auch große Aktienpakete –, werden Großvermögen weitgehend von der Erbschaftsteuer verschont.

Das beschriebene Privileg bei der Besteuerung von Unternehmenserbschaften sollte ersatzlos abgeschafft werden – eine entsprechende Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer würde das bestehende Steueraufkommen um rund 7 Milliarden Euro erhöhen.

Fazit

Eine höhere Besteuerung des Vermögensbestandes und der Übertragung von Vermögen würde die im internationalen Vergleich sehr ungleiche Verteilung des Reichtums in Deutschland zumindest im Ansatz korrigieren. Insgesamt könnten durch die vorgeschlagenen Maßnahmen, die im neuen DGB-Steuerkonzept enthalten sind, pro Jahr rund 32 Milliarden Euro an zusätzlichem Steueraufkommen generiert werden. Das Aufkommen aus beiden Steuern steht den Bundesländern zu. Eine solidarische Aufteilung dieser Mittel nach dem Anteil der Bevölkerung würde dem hessischen Landeshaushalt rund 2,2 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage könnten die strukturelle Unterfinanzierung des Bildungssystems in Hessen in weiten Teilen beseitigt werden.

Für bessere Bedingungen in der Bildung brauchen wir deshalb einen
Politikwechsel nach der Bundestagswahl!

AG Bildungsfinanzierung Hessen


Quellen
-     Bach, Stefan (2020): Vermögensabgabe DIE LINKE. Aufkommen und Verteilungswirkung, Berlin.
-     Schröder, Carsten/Bartels, Charlotte/Göbler, Konstantin/Grabka, Markus M./König, Johannes (2020): MillionärInnen unter dem Mikroskop: Datenlücke bei sehr hohen Vermögen geschlossen – Konzentration höher als bisher ausgewiesen, in: DIW Wochenbericht 29/2020.

Foto: unsplash.com | Mathieu Stern