Einkommen der Universitätsbeschäftigten steigt um 5,8 Prozent

GEW zum Abschluss der Tarifverhandlungen mit der Goethe-Universität Frankfurt | Pressemitteilung

Frankfurt: Am 21. April 2026 haben sich die Gewerkschaften GEW und ver.di Hessen mit der Goethe-Universität Frankfurt im Tarifkonflikt verständigt.

In einem ersten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 1. Juli 2026 um 3 Prozent, mindestens aber 110 Euro monatlich. Am 1. Oktober 2027 gibt es eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Der Tarifvertrag läuft 25 Monate und endet im Februar 2028. Simone Claar, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, bewertet das Ergebnis nach dem Ende der Tarifverhandlungen in Frankfurt: „Dieser Kompromiss ist nach schwierigen Verhandlungen zustande gekommen. Mit der Einigung halten die Beschäftigten der Goethe-Universität Anschluss an die Entgeltentwicklung in Hessen. Neben der Gehaltserhöhung ist es gelungen, wie bereits an der TU Darmstadt, die Lehre aufzuwerten.“ Perspektivisch soll eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 15 für Lehre möglich sein. „Das ist ein Meilenstein für die Weiterentwicklung für Karriereperspektiven in der Wissenschaft, denn es ist nicht nur ein finanzieller Aufstieg in der Forschung möglich, sondern auch in der Lehre. Das ist bundesweit ein wichtiges Signal, dass zwei Universitäten in Hessen diesen Weg einschlagen.“ 

Die Anhebung der Stundensätze der studentischen Beschäftigten wurde bereits mit dem Innenministerium ihm Zuge der Tarifverhandlungen vereinbart. Die Goethe-Universität erhöht zum 1. Juli 2026 die Stundensätze für studentische Beschäftigte ohne Abschluss auf 15,33 Euro und zum 1. Oktober 2027 auf 15,90 Euro. Die Aufnahme der studentischen Beschäftigten in den Tarifvertrag Hessen lehnt auch die Goethe-Universität weiter kategorisch ab. „Es ist sehr enttäuschend, dass die Hochschulleitung weiterhin keinen Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten vereinbaren will. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, damit die prekär beschäftigten Student:innen endlich in den Tarifvertrag aufgenommen werden. Denn: Die Erhöhung der Stundensätze um Cent-Beträge ist nicht ausreichend, zudem sind diese nicht individuell einklagbar“, betonte Claar abschließend. Die Universität widersetzte sich zudem kategorisch der Forderung, die Beschäftigten am Wäldchestag freizustellen.